Serie Familienbüro Dormagen Bezugsperson für Minderjährige

Dormagen · Corinna Bickelmann hat aktuell die Vormundschaft für drei unter 18-Jährige, darunter ein minderjähriger Geflüchteter.

Sind Eltern aus unterschiedlichen Gründen nicht die gesetzlichen Vertreter ihrer Kinder, übernehmen in vielen Fällen Corinna Bickelmann und ihre vier Kolleginnen im Jugendamt Dormagen die Vormundschaft für die Minderjährigen. Sie sind zuständig für Schulanmeldungen, Arztbesuche oder andere alltägliche Dinge des Lebens. Auch für minderjährige Geflüchtete übernehmen sie Vormundschaften. „Man baut natürlich eine Beziehung zueinander auf“, schildert Corina Bickelmann. „Gleichzeitig ist es aber wichtig, immer auch eine gewisse Distanz zu wahren.“

 Corinna Bickelmann hat in einigen Fachbereichen im Rathaus gearbeitet. Seit drei Jahren ist sie im Jugendamt.

Corinna Bickelmann hat in einigen Fachbereichen im Rathaus gearbeitet. Seit drei Jahren ist sie im Jugendamt.

Foto: Klaus D. Schumilas schum

Bickelmann und ihre Kolleginnen arbeiten sehr eng mit den Sozialarbeitern der Stadt zusammen. Gemeinsam entscheiden sie zum Beispiel, welche konkreten Hilfen für das Kind beantragt werden. „Die Kinder sind immer in die Entscheidungen miteingebunden“, erläutert sie. Die Vormundschaft werde zwar von oben herab gerichtlich zugewiesen, jedoch erkundige man sich in regelmäßigen Abständen bei den Kindern und Jugendlichen, ob sie mit der aktuellen Situation zufrieden sind oder ob etwas verändert werden muss. Das Kind stehe bei alldem immer an erster Stelle.

Aktuell übernimmt Bickelmann die gesetzliche Vertretung für drei Minderjährige, darunter einen Geflüchteten. Zusätzlich hat sie zwei Ergänzungspflegschaften inne. Ergänzungspflegschaften kommen zum Einsatz, wenn ein Gericht dem Jugendamt die Vormundschaft lediglich für einen bestimmten Lebensbereich zuspricht. Wird ein Kind von seinen Eltern beispielsweise gesundheitlich vernachlässigt, kann ein Gericht den Eltern die Vormundschaft für die gesundheitliche Fürsorge entziehen, für alle anderen Bereiche bleiben sie jedoch die gesetzlichen Vertreter ihres Kindes.

Eine vergleichsweise besondere Herausforderung stellten die Jahre 2016 und 2017 dar: Als Reaktion auf die große Zahl an Geflüchteten, darunter auch viele Kinder und Jugendliche ohne Eltern, führte das Jugendamt der Stadt die Vormundschaft für minderjährige Geflüchtete ein. Zu dieser Zeit übernahm Bickelmann die gesetzliche Vertretung für insgesamt 23 minderjährige Flüchtlingskinder. Aktuell hingegen kommt ein großer Teil von ihnen aus afrikanischen Ländern. Verständigungsschwierigkeiten sind hier Alltag. „Wir kommunizieren mit Händen und Füßen, Google-Translator oder mit Wörtern aus unterschiedlichen Sprachen“, erklärt sie. „Aber auch Dolmetscher kommen zum Einsatz.“

Um dort anzukommen, wo sie heute ist, absolvierte Corina Bickelmann eine klassische Ausbildung zum gehobenen Dienst: Bei der Stadt Düsseldorf schloss sie ein duales Studium zur Verwaltungswirtin ab. Später ließ sie sich für einige Zeit als Hausfrau und Mutter nieder bis sie im Jahr 2001 anfing, bei der Stadt Dormagen zu arbeiten. Bevor sie im Jugendamt ankam, gewann sie Einblicke in ganz unterschiedlichen Abteilungen der Stadt: Sie arbeitete im Jobcenter, der damals noch als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bezeichnet wurde, später im Rechtsamt sowie im Personalamt. Vor drei Jahren wechselte sie schließlich vom Personalamt ins Jugendamt. Der Grund dafür war ihr Wunsch, jungen Geflüchteten zu helfen. „Da ich als 13-Jährige selbst von Rumänien nach Deutschland gekommen bin, kann ich mich gut in ihre Situation hineinversetzen“, erklärt Corina Bickelmann ihre Motivation. Damals kam sie gemeinsam mit ihrem Vater nach Deutschland, ihre Mutter folgte ihnen eineinhalb Jahre später.

Heute ist Corina Bickelmann mit viel Engagement und Herzblut in ihrem Job angekommen. Als größte Freude empfindet sie, „wenn ich die Beziehung zum Kind gut funktioniert und gemeinsam die richtigen Entscheidungen für seinen Lebensweg getroffen werden.“

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