Auf den Friedhöfen in Dormagen Strengere Regelungen bei Bestattungen

Dormagen · Das städtische Friedhofsamt hat nun auf Grundlage der neuen Corona-Schutzverordnung die Hygienevorschriften und Abstandsregeln bei Bestattungen verschärft. Die Details.

 Bei Bestattungen gelten strengere Vorschriften zum Schutz vor Corona-Ansteckungen (Symbolfoto).

Bei Bestattungen gelten strengere Vorschriften zum Schutz vor Corona-Ansteckungen (Symbolfoto).

Foto: dpa/Nicolas Armer

Alle  Besucher müssen während einer Bestattung mindestens eine medizinische Maske tragen. Es wird von der Stadt eine FFP2-Maske empfohlen. Dies gilt auch für den Außenbereich wie etwa während des Trauerzuges und der Trauerfeier am Grab. Zudem ist während der gesamten Bestattung ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. „Auf Kondolenzgesten wie beispielweise Händeschütteln und Umarmungen sollte möglichst verzichtet werden“, heißt es.

Zutritt zur Trauerhalle ist nur geimpften, genesenen und getesteten (nicht älter als 24 Stunden) Personen erlaubt. Ein Nachweis in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis muss vorgelegt werden. Die Unterstände in Straberg, Delhoven und Hackenbroich können ohne Personenzahlbegrenzung mit den entsprechenden Abstandsregeln genutzt werden.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort