Änderung in Dormagen Neue Gesellschaftsform für Technische Betriebe

Dormagen · Der Konzern Stadt wird bald einen zweiten Eigenbetrieb bekommen. Der aktuell einzige ist der Eigenbetrieb, der sich im Wesentlichen um den städtischen Hochbau und deren Unterhaltung kümmert

 Auch um die städtischen Grünflächen kümmern sich die Technischen Betriebe.

Auch um die städtischen Grünflächen kümmern sich die Technischen Betriebe.

Foto: Stadt Dormagen

Künftig werden die Technischen Betriebe Dormagen (TBD) hinzukommen. Aktuell fungieren sie noch als Anstalt öffentliches Rechts (AöR). Hintergrund für diesen nach außen hin eher sperrig wirkenden Vorgang ist schlichtweg Geld. Würde alles beim alten bleiben, müsste die Stadt spätestens ab 2023 mit einer höheren Umsatzsteuerbelastung von 700.000 bis eine Million Euro rechnen.

Zu den Arbeitsfeldern der TBD gehören unter anderem die Stadtentwässerung, Friedhöfe, Grünflächen oder Stadtstraßen. Rund hundert Mitarbeiter sind dort beschäftigt. Für sie soll sich nach der geplanten Änderung nichts ändern, versichert Kämmerer Torsten Spillmann. Aber es muss etwas getan werden, weil sich im Umsatzsteuergesetz gravierend etwas verändert. Vereinfacht gesagt, würde die Umsatzsteuerpflicht auf die gegenseitige Leistungserbringung zwischen der Stadt und den TBD greifen. Ein Projektgruppe hat sich mit der Thematik beschäftigt und empfiehlt die Überführung der TBD AöR in eine eigenständige „eigen-betriebsähnliche Einrichtung“ unter Beibehaltung der bestehenden Strukturen. Dies stellte den einfachsten und effektivsten Weg der Umstrukturierung dar. Hierbei würde sich insbesondere in der Außenwirkung die Beibehaltung des Namens „Technische Betriebe Dormagen“ anbieten.

Desweiteren empfiehlt die Projektgruppe als positive organisatorische Synergie einen gemeinsamen Betriebsausschuss für den bisherigen Eigenbetrieb Dormagen  und die TBD zu bilden. Die Besetzung erfolgt ausschließlich mit politischen Vertretern. Beigeordneter Spillmann erklärt: „Die Projektgruppe möchte klarstellen, dass es aufgrund der Umstrukturierung zu keinen personellen Veränderungen weder bei der TBD noch beim ED kommen wird. Es bedarf lediglich veränderter Randbedingungen, welche zwar einen gewissen einmaligen Verwaltungsaufwand erzeugen, jedoch keine negativen Auswirkungen für die Belegschaft darstellen werden.“

(schum)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort