Dormagen Horremer Hof droht Abriss

Dormagen · Der Landschaftsverband Rheinland bewertet den aktuellen Horremer Hof, in dem die Baugenossenschaft Dormagen ihren Hauptsitz hat, nicht als denkmalwürdig. Die IG Horrem fürchtet nun den Abriss des alten Gebäudes.

 Der Horremer Hof an der Weilerstraße ist nicht denkmalwürdig. Ein Grund ist der Wintergarten (vorne), der angebaut worden ist.

Der Horremer Hof an der Weilerstraße ist nicht denkmalwürdig. Ein Grund ist der Wintergarten (vorne), der angebaut worden ist.

Foto: Büntig

Gegen die Abrisspläne der Baugenossenschaft Dormagen hatte sich zuletzt massiver Protest formiert. Die Interessengemeinschaft (IG) Horrem um ihren Vorsitzenden Christian Clemens möchte den alt ehrwürdigen Horremer Hof an der Weilerstraße erhalten. Größte Hoffnung der IG war der Landschaftsverband Rheinland. Der teilte jedoch mit, dass das Gebäude nicht als denkmalwürdig gilt. Clemens will nun weiter für den Hof kämpfen, den die Baugenossenschaft als Hauptsitz nutzt.

 Christian Clemens, Vorsitzender der IG, setzt auf den Dialog.

Christian Clemens, Vorsitzender der IG, setzt auf den Dialog.

Foto: Archiv

"Wir haben das Gutachten der Denkmalkommission des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) schockiert aufgenommen", sagt Christan Clemens. Seinen Angaben nach war es sogar die Baugenossenschaft selbst, die auf dem Gelände des Horremer Hofes einen modernen Neubau errichten möchte, überzeugt, dass das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird. Die IG hat die Hoffnung jedoch noch nicht aufgegeben: "Wir wollen versuchen, die Baugenossenschaft so zu beeinflussen, dass die unserer Meinung nach derzeitige, kalte Planung so abgeändert wird, dass ein Neubau entsteht, der in den Ort passt", erläutert Clemens. Er selbst glaubt allerdings nicht mehr, dass "wir den Horremer Hof noch erhalten können". Clemens setzt nun auf den Dialog.

 Axel Tomahogh-Seeth ist Vorstandsmitglied der Genossenschaft.

Axel Tomahogh-Seeth ist Vorstandsmitglied der Genossenschaft.

Foto: Archiv

Jürgen Waldeck, Denkmalschutzbeauftragter der Stadt, teilte der IG Horrem die Entscheidung des LVR per E-Mail mit: "Auch wenn das Herrenhaus im Sinne der Ortsbildpflege sicher als erhaltenswert einzustufen und die zweifellos vorhandene ortsgeschichtliche Bedeutung des Horremer Hofes anzuerkennen wäre, hält der LVR die baulichen Eingriffe der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in die noch vorhandene historische Bausubstanz für so gravierend, dass der historische Zeugniswert des Gebäudes als mögliches Baudenkmal erheblich beeinträchtigt ist." Gemeint ist damit unter anderem der angebaute Wintergarten; auch die Fassaden an der Giebelseite und ein Erker im ersten Obergeschoss sind verändert worden. "In den 60er und 70er Jahren ist das Haus umgebaut und damit optisch und baulich verändert worden", sagt Jürgen Waldeck. Beraten wird der Fall im Kulturausschuss am 5. Juli. Es sei unwahrscheinlich, dass die Politik bei dem negativen Bescheid durch den Rheinischen Landschaftsverband eine andere Entscheidung treffe, so Waldeck. "Vielleicht", sagt er, "gibt es ja dennoch eine Möglichkeit, das Haus zu erhalten."

Von der Baugenossenschaft Dormagen selbst war gestern keine Stellungnahme zu erhalten. Der Vorstand sei terminlich gebunden und verhindert, hieß es.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort