Am Holzweg in Dormagen Baumfällungen wegen der Rußrinden-Krankheit

Dormagen · Zahlreiche Bäume müssen in Dormagen gefällt werden, weil sie krank sind. Das hat auch Sperrungen zur Folge.

 Ein mit der Rußrindenkrankheit befallener Baum. Symbolfoto: dpa

Ein mit der Rußrindenkrankheit befallener Baum. Symbolfoto: dpa

Foto: dpa/Arne Dedert

Zahlreiche Bäume müssen in Dormagen gefällt werden, weil sie krank sind, was Sperrungen zur Folge hat. Wie die Stadt Dormagen am Dienstag mitteilte, sind viele Bergahornbäume auf den städtischen Waldflächen am Holzweg und an der Mathias-Giesen-Straße von der Rußrinden-Krankheit befallen und müssen daher gefällt werden. Der Holzweg bleibt – von der Schillerstraße über die Fußgängerbrücke bis zur Mathias-Giesen-Straße sowie von der Autobahnunterführung bis zum nördlichen Friedhofparkplatz – aus Sicherheitsgründen in der Zeit von Freitag, 18. Juli, bis voraussichtlich Donnerstag, 8. August, gesperrt.

Eine ausgeschilderte Umleitung des Fußgänger- und Radverkehrs erfolgt entlang der Kreisstraße 18 und der Europabrücke, so die Stadt in ihrer Mitteilung. Auch auf der Mathias-Giesen-Straße wird der Rad- und Gehweg während der Zeit der Fällungen vorübergehend einseitig gesperrt und auf die andere Straßenseite verlegt.

Die Rußrinden-Krankheit ist schädlich für Bäume und für Menschen, die mit den Sporen an den erkrankten Bäumen in Kontakt kommen. Bei der Rußrinden-Krankheit handelt es sich nämlich um eine Pilzerkrankung, die an Ahornbäumen auftritt und zum Absterben der Bäume führt. Zu Beginn der Erkrankung treten Schleimfluss-Flecken am Stamm sowie Rinden-Nekrosen auf. Im fortgeschrittenen Stadium blättert die Borke an der Stammbasis ab. Dabei wird auf dem Holz ein schwarzer rußartiger Belag sichtbar, auf dem sich Sporen befinden.

Diese Sporen können bei intensivem Kontakt oder bei Personen mit Vorschädigungen der Atemwege zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. „Deshalb und aus Gründen der Verkehrssicherung ist das Fällen der betroffenen Bäume unerlässlich“, so die Stadt in ihrer Mitteilung. Das Holz der gefällten Bäume darf auch nicht weiterverwendet werden und muss in geeigneten Anlagen verbrannt werden, um eine weitere Verbreitung der gesundheitsgefährdenden Sporen zu vermeiden.

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