Dormagen Hausarzt wird die Zulassung entzogen

Dormagen · Weil er seinen "vertragsärztlichen Pflichten nicht in ausreichenden Maß nachgekommen war", hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein einem Mediziner die Zulassung aberkannt. Der kann bis Anfang September widersprechen.

Die Türen der Praxis des Allgemeinmediziners Hermann-Josef Gentz an der Ruhrstraße sind zu. Sprechstunden gibt es dort seit Anfang Juli nicht mehr. Zur Erklärung hängen dort drei Blätter - ein persönliches des Arztes an seine Patienten, datiert auf den 1. Juli, die Kopie eines Schreibens der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KV) vom 2. Februar diesen Jahres, in dem Gentz deren Entscheidung mitgeteilt wird, sowie eine Liste mit Namen derjenigen, die den Beschluss gefasst haben.

Gentz teilt seinen Patienten auf dem Aushang mit, dass seine Praxis bis auf Weiteres geschlossen sei, da ihm die Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung seiner Patienten entzogen wurde. Und er ergänzt deutlich: "Ich darf keine Kassenpatienten behandeln." Als Grund nennt der Mediziner: "Meine Weigerung, einen Punkte-Nachweis zu führen" und fügt hinzu: "Was nur eine der vielen Gängelungen des Gesetzgebers ist".

Den Zulassungsentzug bestätigt die KV auf Nachfrage. "Der betreffende Mediziner war seinen vertragsärztlichen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maß nachgekommen", sagt KV-Sprecher Christopher Schneider. Weiter wollte er das nicht ausführen. Klar ist, dass zu den Verpflichtungen unter anderem Fortbildungsveranstaltungen gehören. Und die werden nach einem Punktesystem abgerechnet. Innerhalb von fünf Jahren sind das 250 Punkte, die der KV nachgewiesen werden müssen. Geschieht das nicht, stehen Gehaltskürzungen an, im ersten Jahr (nach der Fünfjahres-Frist) in Höhe von zehn, im zweiten bereits von 25 Prozent.

Danach tritt der Zulassungsausschuss, ein sechsköpfiges Gremium von Ärzten und Vertretern der Krankenkassen, zusammen. Wie im Fall Gentz. Gegen dessen Beschluss vom Februar, dem Allgemeinmediziner die Zulassung zu entziehen, legte der Arzt Widerspruch ein. "Die zweite Instanz ist dann der Berufungsausschuss", erklärt Schneider. Der habe im Frühjahr getagt und die Entscheidung des Zulassungsausschusses bestätigt. Widerspruch gegen die Entscheidung dieser zweiten Instanz könnte Gentz bis Anfang September einlegen.

"Ob der Beschluss des Zulassungsausschusses rechtsgültig wird oder ob das Verfahren in dritter Instanz weitergeführt wird, können wir frühestens Mitte September sagen", so der KV-Sprecher weiter. Darüber hinaus wolle man sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern. Hermann-Josef Gentz, der nach Informationen unserer Zeitung mittlerweile in der Schweiz leben und arbeiten soll, war für eine persönliche Stellungnahme nicht zu erreichen. Sein Schreiben jedoch an der Praxis, in dem er sich bei seinen Patienten auch für das ihm entgegengebrachte Vertrauen bedankte, lässt vermuten, dass er dort nicht weiter praktizieren wird.

Die vertragliche Verpflichtung, regelmäßig Fortbildungen zu besuchen und nachzuweisen, hält Dr. Udo Kratel, Vorsitzender des Dormagener Praxisnetzes, dem Gentz nicht angehört, für sehr sinnvoll. "Die Medizin ändert sich unaufhörlich. Bücher, die fünf Jahre alt sind, kann man wegwerfen. So rasant ist der Fortschritt", sagt er. Die von der KV geforderten 250 Punkte nachzuweisen, hält der Internist für "problemlos machbar".

(NGZ)
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