Dormagen Gremium will Deichgebühren umlegen

Dormagen · Alle Dormagener sollen für den Deichschutz zahlen: Nach einem Antrag von vier Erbentagsmitgliedern soll geprüft werden, ob das Gebiet des Deichverbandes nicht auf ganz Dormagen ausgeweitet werden kann.

 Der ehrenamtliche Deichgräf Eduard Breimann, hier am Grind, sieht durch eine eventuelle Erweiterung des Deichverbandsgebietes auf ganz Dormagen die nötige Sanierung des Deichs in die Länge gezogen.

Der ehrenamtliche Deichgräf Eduard Breimann, hier am Grind, sieht durch eine eventuelle Erweiterung des Deichverbandsgebietes auf ganz Dormagen die nötige Sanierung des Deichs in die Länge gezogen.

Foto: H. Jazyk

Noch in den Ferien, am 22. Juli um 18 Uhr, kommt der Erbentag, das Spitzengremium des Deichverbandes Dormagen/Zons, zu einer Sondersitzung zusammen. Der Grund ist ein Antrag von vier Erbentagsmitgliedern auf Satzungsänderung, der Deichgräf Eduard Breimann seit dem 25. Juni vorliegt und eine Einberufung des Gremiums innerhalb eines Monats nötig macht. Adolf Robert Pamatat, Brigitte Bauers, Hermann Breunig und Wilfried Bordelius haben die Bildung von drei (weiteren) Arbeitskreisen, die Aufstockung der Heimräte des Deichamtes um zwei auf sechs Mitglieder und vor allem die Erweiterung des Verbandsgebietes beantragt. "Darüber werden wir in knapp zwei Wochen sprechen", erläutert Breimann auf Anfrage. Der ehrenamtliche Deichgräf hat immer darauf hingewiesen, dass für eine Umlegung der Hochwasserschutzkosten auf alle Dormagener zwingend erforderlich ist, dass auch alle Dormagener davon profitieren.

Gerade der letzte Punkt birgt Konfliktstoff: Mit der Erweiterung des Verbandsgebiet - "idealerweise das gesamte Stadtgebiet der Stadt Dormagen" -, soll erreicht werden, dass nicht mehr nur die Anlieger aus Rheinfeld, Zons und Stürzelberg für den Hochwasserschutz aufkommen. Im Antrag heißt es: "Aus der Studie ,zur Superwelle' von 2004 ist bekannt, dass vieles dafür spricht, dass unsere derzeitige Hochwasserschutzanlage brechen oder überspült wird, und zwar an der Schnittstelle der Stadtgebiete von Köln und Dormagen (Worringen/Bayerwerk). Die Folge hiervon ist die Bildung eines ,zweiten Rheinbettes' hinter den Hochwasserschutzanlagen." Dann würde sich das Wasser nicht nur am Rhein, sondern "großflächig bis hinter Hackenbroich und Straberg" ausbreiten. Daher komme der Hochwasserschutz dem gesamten Stadtgebiet zugute, wie die Antragsteller meinen: "Letztlich wird durch den qualitativ hochstehenden Hochwasserschutz ein Großteil der städtischen lnfrastruktureinrichtungen unter Einschluss sämtlicher namhafter Gewerbebetriebe geschützt." Das Deichamt solle "die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten eruieren", die zu einer Umlage der Deichgebühren auf alle Dormagener Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte - über die Grundsteuer B oder rechtlich ähnlich gelagerte Konstruktionen - führe. Das ist eine alte Forderung der IG Deich, deren Vertreter seit der Wahl am 22. Februar zehn von 14 Erbentagsmitglieder stellen.

Deichgräf Breimann befürchtet, dass durch eine Umstellung des Verbandsgebietes, veränderte Zuständigkeiten und Klagen der Bürger die nötige Sanierung des Deichs in die Länge gezogen werden könnte: "Der Hochwasserschutz muss gesichert bleiben", sagt er. Die Stadt Dormagen fordert eine fachliche Überprüfung des eventuellen Erbentags-Beschlusses, wie Stadt-Pressesprecher Harald Schlimgen erklärt: "Dieser zweite Rheinarm muss durch Fachleute nachgewiesen werden, um die tatsächliche Betroffenheit aller Dormagener zweifelsfrei festzustellen." Auch eine rechtliche Prüfung müsse erfolgen, um Klagewellen aus ganz Dormagen auszuschließen.

(NGZ)
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