Dormagen GHC reagiert auf Vorwürfe

Dormagen · Delrath Die vergangene Woche war nicht schön für Peter Stampe. Tägliche musste der erkrankte Niederlassungsleiter von GHC (Gerling, Holz Co. Handels GmbH) darüber lesen, dass sein Unternehmen daran schuld sein soll, dass der seit 15 Jahren geplante Autobahnanschluss nicht realisiert werden kann. GHC, das mit Gasen arbeitet, verweigere die Zusammenarbeit für ein notwendiges Gutachten – die Vorwürfe prasselten auf GHC nieder wie ein eisiger Platzregen: Der Rhein-Kreis Neuss, die Stadt Dormagen und der Landesbetrieb Straßenbau monierten mangelnde Kooperationsbereitschaft.

Delrath Die vergangene Woche war nicht schön für Peter Stampe. Tägliche musste der erkrankte Niederlassungsleiter von GHC (Gerling, Holz Co. Handels GmbH) darüber lesen, dass sein Unternehmen daran schuld sein soll, dass der seit 15 Jahren geplante Autobahnanschluss nicht realisiert werden kann. GHC, das mit Gasen arbeitet, verweigere die Zusammenarbeit für ein notwendiges Gutachten — die Vorwürfe prasselten auf GHC nieder wie ein eisiger Platzregen: Der Rhein-Kreis Neuss, die Stadt Dormagen und der Landesbetrieb Straßenbau monierten mangelnde Kooperationsbereitschaft.

"Das war schon ziemlich heftig", sagt Stampe gegenüber der NGZ — "und stimmt in dieser Form nicht." Das Unternehmen weist die Vorwürfe mit Entschiedenheit zurück und kontert: "Offensichtlich soll von Planungsfehlern abgelenkt werden, die vom Vorhabenträger, dem Rhein-Kreis Neuss zu verantworten sind."

Stampe verweist auf zwei Gutachten: "Ein vom Kreis in Auftrag gegebenes Gutachten kam bereits Anfang 2007 zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Abstand zu unserem Betrieb deutlich unterschritten wird", so Stampe. Von Seiten des Kreises sei anschließend eine geringfügige Verschiebung erwogen worden. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) als fachlich zuständige Behörde sei in einem Vortrag am 9. November 2007 schließlich zu dem Resultat gekommen, dass der geringfügig vergrößerte Abstand ebenfalls nicht ausreiche.

Bis heute habe GHC niemand eine rechtliche Verbindlichkeit zusagen können, klagt Stampe. Doch was genau bedeutet "rechtliche Verbindlichkeit"? Das fragt sich auch Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, der einräumt: "Das LANUV hat gesagt, dass laut der Richtlinie Seveso-II (Infokasten) ein Abstand von 400 Metern notwendig wäre." Dieses Ergebnis sollte das TÜV-Gutachten aushebeln, das der Kreis Anfang des Jahres in Auftrag gegeben hatte. "Darin sollte geprüft werden, ob andere Abstände möglich sind, wenn genügend Maßnahmen getroffen werden", sagt Petrauschke.

Das könnte etwa eine Wasserwand sein, die als Schutzschild zwischen Autobahn und GHC-Gelände fungiert. Doch das Unternehmen stellt sich quer. Petrauschke klagt: "Wir können das Unternehmen ja nicht zwingen, uns auf das Gelände zu lassen." Alternativen gibt es nach Ansicht des Landrats nicht. Bei einer Verschiebung nach Norden wäre der Anschluss Delrath zu nah an der Abfahrt der A46; eine Verlagerung an den Rastplatz Nievenheim würde nicht genehmigt.

GHC dagegen pocht darauf, "dass die Genehmigungsbehörden (...) den Betrieb unserer Firma als (...) verbindlich akzeptieren." Andernfalls gebe es "keine Grundlage den Kreis auf einen offenbaren Irrweg weiter zu begleiten".

(RP)
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