Dormagen Gastwirt Robens verliert vor Gericht

Dormagen · Eilantrag scheitert - mit Bebauung hinter der Kneipe begonnen werden kann.

 Die Gastwirt-Familie Robens auf dem Hof. Im Hintergrund ist das Areal zu erkennen, das mit Reihenhäusern bebaut werden soll.

Die Gastwirt-Familie Robens auf dem Hof. Im Hintergrund ist das Areal zu erkennen, das mit Reihenhäusern bebaut werden soll.

Foto: Lber

Die Stadt kann das im Bereich Hindenburgstraße/Am Krausberg geplante kleine Wohngebiet weiter voran treiben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat einen Eilantrag des Nievenheimer Gastwirts Heinrich Robens abgelehnt. Damit sollte erreicht werden, dass der Bebauungsplan so lange nicht umgesetzt wird, bis über das Normenkontrollverfahren vor dem OVG entschieden ist. Das hat Robens über den Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Karl Heinz Bortloff (Düsseldorf), angestrengt.

Der in Nievenheim bekannte Robens will den Bau von sechs zweigeschossigen Häusern auf dem Grundstück hinter dem rückwärts gelegenen Veranstaltungssaal verhindern. Er befürchtet durch diese Bebauung eine starke Beeinträchtigung für den Betrieb seines von vielen Vereinen genutzten Saals und des Schießstands. Das OVG soll die Rechtmäßigkeit der Bebauung überprüfen. Robens und Anwalt Bortloff bezweifeln die rechtliche Planungsgrundlage: "Bei der Aufstellung des angefochtenen Bebauungsplans sind die Eigentumsinteressen des Antragstellers, insbesondere an der Aufrechterhaltung seines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs, nicht ausreichend berücksichtigt worden."

Jetzt hat Robens eine erste juristische Niederlage kassiert. Das OVG hat entschieden, dass der Eilantrag keine Aussicht auf Erfolg habe. Begründet wird dies so, dass der Bebauungsplan keine gravierenden Fehler enthalte, die zu einer Nichtanwendbarkeit der Satzung führen könnten. Das bedeutet für die Stadt, dass eine Baugenehmigung erteilt und einzelne Bauanträge für das Vorhaben genehmigt werden können. "Eine Entscheidung über das Normenkontrollverfahren ist das jedoch noch nicht", so Bortloff. Ein Fingerzeig des Gerichts aber schon.

(schum)
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