Dormagen Gaspreise werden transparenter

Dormagen · Am Dienstag wurde vor dem Landgericht Düsseldorf über die Klage einer Eigentümergemeinschaft aus Dormagen gegen die Gaspreise der evd. Entscheidung wurde bis nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vertagt.

 Die heimischen Energieversorger übernehmen an Übernahmestationen das Gas aus dem Netz der großen Gaslieferanten. Aber wie kommt dann der Gaspreis zustanden? Um diese Frage geht es bei einem Prozess gegen die evd vor dem Landgericht .

Die heimischen Energieversorger übernehmen an Übernahmestationen das Gas aus dem Netz der großen Gaslieferanten. Aber wie kommt dann der Gaspreis zustanden? Um diese Frage geht es bei einem Prozess gegen die evd vor dem Landgericht .

Foto: jazyk

Dormagen "Wohlwollend", so Gerichtssprecher Dr. Ulrich Thole, nahmen die Richterinnen der Zivilkammer 14 c des Landgerichts Düsseldorf die Bereitschaft der Energieversorgung Dormagen evd zur Kenntnis, ihre Berechnung der Gaspreise wenigstens teilweise offen zu legen.

Der Klägerseite allerdings reicht die Vorlage der bisherigen Unterlagen noch lange nicht. Sie moniert, dass immer noch wichtige Kalkulationsunterlagen fehlen, um die Berechnung der drei Erhöhungen der Gaspreise in den Jahren 2004 bis 2006 zu begründen.

Geklagt hatten insgesamt 39 Dormagener Bürger, darunter eine Eigentümer-Gemeinschaft. Sie wenden sich gegen die Gaspreiserhöhungen, fordern die evd auf, ihre Kalkulation offenzulegen. Doch der Energieversorger dachte gar nicht daran. Er will sich nicht in die Karten schauen lassen. Als freies Unternehmen im Wettbewerb könne die evd nicht ihre Kalkulationen das Herzstück des Unternehmertumns offenlegen und Einblick in Geschäftsgeheimnisse geben.

Kläger-Anwalt Ingo Hamecher aus Grevenbroich hält diese Argumentation für deutlich zu kurz gegriffen: "Der Bundesgerichtshof hat bereits 1991 zu den Strompreisen erklärt, dass die Unternehmen die Preisgestaltung ihrer Versorgungsleistungen nachvollziehbar offenlegen müssen."

Der Hinweis der Versorger auf das so genannte "Vergleichsprinzip" sei nicht stichhaltig, so Hamecher. "Wenn alle Versorger die Preise erhöhen, so kann das die Anhebung des einzelnen, konkreten Versorgungsunternehmen nicht rechtfertigen." So sah es offenbar auch die Zivilkammer: Sie registrierte zwar, dass sich die evd - allerdings ohne eine rechtliche Verpflichtung dazu anzuerkennen - bereits bewegt und einen Teil ihrer Kalkulation offengelegt habe. "Allerdings gab ihr das Gericht auf, diese Unterlagen bis zum 29. Juni noch zu vervollständigen.

Der Klageseite, die im übrigen den Gaspreis vom Stand Dezember 2004 zahlt, wird dann noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme zu den weiteren Papieren .

Bereits im Herbst vergangenen Jahres hatte die Kammer laut Hamecher die Tendenz erkennen lassen, dass sie eine sehr weitgehende Offenlegungspflicht für das Versorgungsunternehmen sieht. Offen geblieben ist laut Hamecher nach der dienstägigen Verhandlung allerdings, ob die Kammer selbst ein Urteil fällen will.

Laut Thole sieht es eher danach aus, dass das Gericht eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Offenlegungspflicht der Gasversorger abwartet. Diese Entscheidung wird von Gerichten und Verbrauchern in Deutschland herbeigesehnt, die wegen ihrer Gasrechnungen geklagt hatten.

Die evd lehnte am Dienstag eine Stellungnahme zu dem Ergebnis der Verhandlung ab. Geschäftsführer Rudolf Esser auf Anfrage der NGZ: "Mit Rücksicht auf das laufende Verfahren werden wir uns aus prozessualen Gründen dazu nicht äußern."

Politisch begleitet wird das Gerichtsverfahren von der Unabhängigen Wählergemeinschaft UWG in Dormagen mit Vorsitzendem Horst Löchelt und Ratsmitglied Knut Freitag an der Spitze. Sie selbst kann nicht klagen, weil sie selbst kein Kunde der evd ist. Horst Löchelt sieht bei den Kunden, die sich gegen die Preiserhöhungen gewandt haben, nicht Gefahr, dass der Gashahn abgedreht wird: "Nach bestehender Rechtslage ist das nicht zulässig."

(NGZ)
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