Dormagener Bauunternehmer trifft keine Schuld Freispruch für Bauunternehmer

Dormagener Bauunternehmer trifft keine Schuld · Von Petra Schiffer

Von Petra Schiffer

Kein Dübel dieser Welt hätte dieses Unglück verhindern können. So lautete die klare Einschätzung der Sachverständigen - und der Richter am Kölner Amtsgericht schloss sich ihrem Urteil an.

Der 62 Jahre alte Bauunternehmer aus Dormagen, der wegen Baugefährdung, fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt war, ist Donnerstagnachmittag nach einem mehrtägigen Prozess frei gesprochen worden. Der Dormagener hatte 1998 Stahlpodeste und Feuerleitern an den Rückseiten von zwei Mehrfamilienhäusern in Köln angebracht.

Bei einer Party im August 2000 betraten vier Gäste eine Plattform, die abriss. Sie wurden zum Teil schwer verletzt. Vier Monate später löste sich eine zweite Plattform, ein Mann stürzte in den Tod. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Bauunternehmer vorgeworfen, er habe ungeeignete Kunststoffdübel und Bauschrauben verwendet. Außerdem habe er es versäumt, die Untergründe der Mauer auf ihre Tragfähigkeit zu überprüfen.

Der 62-Jährige hatte die Vorwürfe von Anfang an bestritten. Er habe sich bei der Montage genau an die Anleitung des Herstellers gehalten, die dieser für das System entwickelt habe, und sogar noch stärkere Dübel verwendet. Daher trage er keine Schuld an dem Unglück. Die Sachverständigen, die im Verlauf der Verhandlung gehört wurden, bestätigten diese Auffassung. "Nicht der Dübel war der Auslöser für den Abriss der Plattformen", erklärte Donnerstag Gerichtssprecher Jürgen Mannebeck.

Vielmehr hätte die Konstruktion durch weitere Befestigungen stabilisiert werden müssen. Mit einem entsprechenden Konzept hätte ein Tragwerksplaner beauftragt werden müssen. Das sei für den Angeklagten unter den gegebenen Umständen aber nicht erkennbar gewesen, daher könne er für den Tod und die Verletzungen der Mieter nicht zur Verantwortung gezogen werden. Ob die Staatsanwaltschaft weiter ermitteln wird, wer die schwierige Situation an dem Bauwerk hätte erkennen müssen, war Donnerstag noch unklar.

Wahrscheinlich ist, dass ein Nebenkläger, der bei dem Unfall verletzt worden war, in Berufung gehen wird. Erst im November hatte das Amtsgericht Köln in einem ähnlichen Fall anders entschieden: Ein Immobilienkaufmann und ein Architekt waren zu drei und dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil sie eine Feuerleiter falsch montiert hatten. Zwei Menschen kamen ums Leben.

(NGZ)
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