Hundeschule darf offen bleiben Nur wenige Corona-Ausnahmen in Dormagen

Dormagen · Feuerwehr, Polizei und medizinische Einrichtungen dürften eigentlich Fortbildungen vor Ort anbieten – machen dies aber nicht. Eine Hundeschule kann trotz des Lockdowns weiterarbeiten.

 Eine Hundeschule in Dormagen darf weiter Einzeltraining anbieten – trotz des Lockdowns (Symbolfoto).

Eine Hundeschule in Dormagen darf weiter Einzeltraining anbieten – trotz des Lockdowns (Symbolfoto).

Foto: dpa-tmn/Benjamin Nolte

Durch den Lockdown fallen auch Fortbildungen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen aus. Zumindest solche, die vor Ort stattfinden. So steht in der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Sämtliche Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsangebote in Präsenz sind weiterhin untersagt.“ Doch es gibt Ausnahmen für diese Regelung: Das Ordnungsamt kann Fortbildungen erlauben, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind. Oder entscheidend sind im Aufrechterhalten der öffentlichen Sicherheit. Zum Beispiel bei medizinischen Einrichtungen, bei Feuerwehren, bei der Polizei.

Doch das Ordnungsamt in Dormagen habe eine solche Ausnahmgenemigung für Fortbildungen bisher nicht erlassen, sagt Ordnungsdezernent Robert Krumbein: „Soweit es die Stadt betrifft, haben wir alles ausgesetzt. Wir wollen die Infektionszahlen nicht weiter antreiben.“

Das Ordnungsamt hat aber eine andere Ausnahmeregelung erlassen: Eine Hundeschule in Dormagen darf weiter Einzeltraining anbieten. Vier weitere Hundeschulen in der Stadt nicht. „Die Entscheidung dafür fiel im Dezember“, sagt Krumbein. Das Ordnungsamt berief sich damals auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Arnsberg. Das Gericht hatte einer Hundeschule erlaubt, weiterzuarbeiten, weil sie nicht zum „außerschulischen Bildungsangebot“ dazuzähle. Daraufhin sei die Betreiberin der Hundeschule in Dormagen auf die Stadt zugegangen. Man habe ihr erlaubt, unter strengen Hygienevorschriften zu arbeiten, erklärt Krumbein. Weitere Hundeschulen hätten nicht angefragt.

„Wir wissen aber nicht, ob wir die Entscheidung nochmal so treffen würden“, sagt der Ordnungsdezernent. Inzwischen gibt es eine weitere Gerichtsentscheidung vom Oberverwaltungsgericht in Münster. Das hat festgestellt, dass es sich bei Hundeschulen doch um eine außerschulische Bildungseinrichtung handelt. Und der Betrieb damit nicht gestattet ist. Doch die Entscheidung der Stadt Dormagen steht bis jetzt, so Krumbein.

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