Dormagen Feuerwehrfahrzeuge zu teuer?

Dormagen · Das Kartellamt hat Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen wegen Preisabsprachen mit Bußgeldern in Millionenhöhe abgestraft. Auch die Stadt Dormagen hat vier Fahrzeuge gekauft, die in diese Kategorie fallen.

 Garant für Sicherheit: die Feuerwehrfahrzeuge der Stadt Dormagen. Derzeit wird geprüft, ob ihre Anschaffung zu teuer war.

Garant für Sicherheit: die Feuerwehrfahrzeuge der Stadt Dormagen. Derzeit wird geprüft, ob ihre Anschaffung zu teuer war.

Foto: stadt

Seit 2001 traf sich das Kartell zu konspirativen Gesprächen am Züricher Flughafen. Insgesamt 19 Zusammenkünfte soll es zwischen den Geschäftsführern und Vorstandsvorsitzenden gegeben haben. Tagesordnung oder Teilnehmerliste gab es nicht – dafür illegale Preisabsprachen.

Nun hat das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von 20,5 Millionen Euro gegen vier Unternehmen von Feuerwehrlöschfahrzeugen verhängt. Rechtskräftig sind die Bußgelder zwar noch nicht, aber: "Die Unternehmen haben seit mindestens 2001 verbotene Quoten- und Preisabsprachen praktiziert und den Markt der Feuerwehrlöschfahrzeuge untereinander aufgeteilt", so Andreas Mundt, Präsident des Kartellamts. Vielen Kommunen sei ein großer finanzieller Schaden entstanden. Die Mauscheleien der Hersteller Albert Ziegler GmbH & Co. KG, Schlingmann GmbH & Co. KG, der Rosenbauer-Gruppe und eines weiteren Unternehmen könnten Auswirkungen bis nach Dormagen haben.

"Wir haben vier Fahrzeuge mit einem Gesamtwert von 950 000 Euro gekauft, die in diese Kategorie fallen", sagte Stadtsprecher Swen Möser gegenüber der NGZ. Ob es einen Schaden gebe, sei noch nicht zu ermessen. Die Feuerwehr und das städtische Rechtsamt haben sich auf die Spurensuche begeben, Vergleichszahlen müssen herangezogen werden. Da die Fahrzeuge bedarfsgerecht zugeschnitten würden, sei die Überprüfung, ob die Preise unfair berechnet wurden, schwierig.

Auch andere Städte im Rhein-Kreis Neuss könnten betroffen sein, der Schaden könnte angesichts von Preisen in sechsstelliger Höhe je Fahrzeug in die Zehntausende gehen. Inzwischen versucht der Städte- und Gemeindebund die betroffenen Kommunen zusammenzubringen. "Nach dem derzeitigen Stand gehen wir davon aus, dass die betroffenen Städte und Gemeinden einen Schadensersatzanspruch (...) haben", so Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds. Nach Auskunft des Bundeskartellamts kann indes aus dem Bußgeld kein Rückschluss auf den rechtswidrig erlangten Gewinn gezogen werden. Der Gemeindebund empfiehlt die Einsetzung eines Gutachters.

Informationsbörse eingerichtet

Der Städte- und Gemeindebund hat inzwischen eine Informationsbörse für Kommunen eingerichtet. Sie sollen dort zusammengeführt werden und sich auf eine gemeinsame Prozessvertretung verständigen. Ausgestanden ist der Skandal damit aber noch lange nicht: Das Bundeskartellamt hat bereits angekündigt, dass in Kürze mit einer Entscheidung zu Kartellabsprachen bei dem Vertrieb von Drehleitern zu rechnen ist.

(NGZ)
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