Dormagen Fassaden in der Altstadt Zons bald unter Schutz

Dormagen · Alle Hausbesitzer in der Zonser Altstadt werden bei Umbauten das äußere Erscheinungsbild mit dem Denkmalschutz abgleichen müssen.

 Hausbesitzer in Zons müssen sich an die Denkmalbereichssatzung halten, die Peter-Olaf Hoffmann, Gerd Trzeszkowski, Jürgen Waldeck (v.l.) erklärten.

Hausbesitzer in Zons müssen sich an die Denkmalbereichssatzung halten, die Peter-Olaf Hoffmann, Gerd Trzeszkowski, Jürgen Waldeck (v.l.) erklärten.

Foto: Jazyk

Wenn die geplante Denkmalbereichssatzung vermutlich Ende des Jahres in Kraft tritt, müssen alle Hauseigentümer der Zonser Altstadt bei Umbauten, die das äußere Erscheinungsbild betreffen, die Maßnahmen mit dem Denkmalschutz abstimmen. Das betrifft die Farbe und Ausgestaltung der Fassade ebenso wie die Materialien der Steine, Fenster, Türen wie auch den Dachausbau und den Anbau von Garagen oder den Abriss von Scheunen in Innenhöfen.

Dormagen: Fassaden in der Altstadt Zons bald unter Schutz
Foto: Berns, Lothar (lber)

"Alles, was das Erscheinungsbild und die Sichtachsen in Zons verändert, bedarf dann einer Prüfung und Abstimmung, die rund drei bis vier Wochen dauern kann", erläuterte Jürgen Waldeck, der städtische Denkmalschützer, auf der Bürgerversammlung in der Pfarrscheune, zu der die Stadt auf Anregung des Kulturausschusses zur Information eingeladen hatte. Allerdings betonte Waldeck: "Das gilt nicht für die Innengestaltung. Und es gibt Bestandsschutz: Niemand muss ein rechtmäßig angebrachtes Dach zurückbauen, Fenster austauschen oder Briefkästen entfernen."

Die geplante Bereichssatzung, die die historische Altstadt Zons und die Freiflächen unter Denkmalschutz stellt, soll morgen im Stadtrat beschlossen werden. Kultur- und Hauptausschuss hatten im Grundsatz dieser Satzung zugestimmt, mit der nicht nur die Baudenkmäler in Zons, sondern auch die anderen zwei Drittel der Gebäude in der Altstadt als erhaltenswert gelten. Damit folgten die Ausschussmitglieder einer unmissverständlichen Bitte des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), der seit Jahren fordert, den historischen Ortskern zu schützen. "Setzen wir diese Satzung jetzt nicht um, wird der LVR den Rhein-Kreis Neuss anweisen, sie über unseren Kopf hinweg durchzusetzen", hatte Kulturdezernent Gerd Trzeszkowski im Vorfeld den Umsetzungszwang klargemacht.

Dass Zons mit seiner Altstadt schützenswert ist, darüber herrschte kein Zweifel, allerdings wiesen einige der Zonser auf die hohen finanziellen Belastungen hin, die sie befürchten, wenn sie bei Umbauten auf vorgeschriebene Materialien zurückgreifen müssten. "Es gibt Steuererleichterungen für die Besitzer", wies Jürgen Waldeck auf eine schnellere Abschreibungsmöglichkeit hin, die durch die Denkmalbehörde auch bescheinigt werde. Wie es mit der Förderung des Landes für den Denkmalschutz aussieht, vermochte der Denkmalschützer jedoch nicht zu sagen: "Das Land hat die pauschale Denkmal-Förderung für Dormagen von 5000 Euro für dieses Jahr gestrichen, wie es 2014 aussieht, steht noch nicht fest."

Auf der Bürgerversammlung, die mit 21 Besuchern nur auf geringes Interesse stieß, betonte Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann, dass alle Forderungen an Hausbesitzer wirtschaftlich zumutbar sein müssen: "Da geht es um Abstimmungsprozesse, nicht um generelle Verbote oder Vorschriften." Während Jürgen Waldeck das Beispiel Satellitenanlagen entspannt sah ("Vielleicht kann man bei neuen Anlagen einen nicht von der Straße einsehbaren Platz finden, allerdings muss das Fernsehprogramm gut zu empfangen sein"), wies er auf wenig Spielraum hin, was zum Beispiel den Abriss einer alten Scheune im Innenhof betrifft: "Die Sichtachsen müssen bleiben, daher müsste dann ein ähnlich hohes Gebäude entstehen."

(NGZ)
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