Stadt Dormagen Auf Kinderrechte aufmerksam machen

Dormagen · Das städtische Familienbüro möchte Kinder und Jugendliche mehr einbeziehen.

 Beim Kinderparlament mit Klaus Güdelhöfer vom Familienbüro, Vorsitzendem Jo Deußen und Bürgermeister Erik Lierenfeld (v.l.) ging es um Kinderrechte.

Beim Kinderparlament mit Klaus Güdelhöfer vom Familienbüro, Vorsitzendem Jo Deußen und Bürgermeister Erik Lierenfeld (v.l.) ging es um Kinderrechte.

Foto: Stadt Dormagen

Die Beteiligung Jugendlicher und Kinder an den Entscheidungsprozessen der Stadt zu verbessern, ist ein Anliegen der städtischen Kinder- und Jugendbeauftragten Julia Stöcker. Sie hat ein Konzept erstellt, um die jungen Dormagener mit einzubeziehen. Ein gut funktionierendes Beispiel ist seit mehr als einem Vierteljahrhundert das Kinderparlament, bei dem Schüler zwei Mal im Jahr mit Vertretern der Verwaltung zusammenkommen, geleitet vom Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses, aktuell von Jo Deußen (CDU). Dort können die Mädchen und Jungen ihre Anliegen vorbringen.

„Wichtig ist in erster Linie die Information über ihre Mitmachmöglichkeiten“, sagte Julia Stöcker. So zeigte die Beschäftigung mit dem Thema „Kinder haben Rechte“ beim Kinderparlament, dass nicht alle die zehn Kinderrechte kannten, wie das „Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, sich zu informieren, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken“, so Stöcker. „Ein Recht ist etwas, das Dir zusteht und Dir nicht verboten werden kann“, erklärte sie den Kindern die Inhalte der UN-Kinderrechts-Konvention von 1989, die in Deutschland seit dem Jahr 1992 gilt. Nur im Grundgesetz sind sie noch nicht verankert.

„Jedes Kind hat die gleichen Rechte, egal, woher es kommt“, betonte Jo Deußen. Allerdings bedeute das auch, dass es „Kinderpflichten“ gebe, so Deußen: „Wenn Du nicht gehauen werden darfst, heißt das auch, dass Du selbst andere nicht hauen darfst.“

Spielerisch diskutierten die Mädchen und Jungen die einzelnen Rechte und ihre Auswirkungen im Alltag. So ging es schnell um Ausgrenzung und Mobbing: „Kein Kind darf benachteiligt werden“ müsse auch auf dem Schulhof gelten, wenn jemand nicht mitspielen dürfe. Aber auch die körperliche und seelische Unversehrtheit spielte eine Rolle, wie bei „Kinder haben das recht, gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden“. Die anderen Rechte: bei ihren Eltern zu leben; zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein; zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht; dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden; auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung; im Krieg und auf der Flucht geschützt zu werden und auf besondere Fürsorge und Förderung für behinderte Kinder.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort