Landgericht in Düsseldorf Ex-Schütze klagt wegen Kanonenböllern

Dormagen · Ein Mann will nach Kanonenschüssen beim Großen Zapfenstreich in Dormagen ein Knalltrauma und einen Hörsturz erlitten haben. Jetzt klagt er gegen den Kanonier einer Schützenbruderschaft. Am Freitag beginnt der Prozess.

 Vor dem Landgericht Düsseldorf klagt ein Mann, der nach Ehrenschüssen ein Knalltrauma und einen Hörsturz erlitten haben soll.

Vor dem Landgericht Düsseldorf klagt ein Mann, der nach Ehrenschüssen ein Knalltrauma und einen Hörsturz erlitten haben soll.

Foto: ON

Eigentlich sollte es ein rundum erfreulicher Abend in festlicher Stimmung werden. Doch an den 8. November 2014 haben die Beteiligten nicht ausschließlich gute Erinnerungen. Denn die Ereignisse an jenem Abend in Hackenbroich beschäftigen ab Freitag das Landgericht in Düsseldorf.

Was war passiert? Nach Angaben der Justizbehörde hatte ein Kanonier aus Anlass eines Großen Zapfenstreichs der Schützenbruderschaft St. Hubertus Hackenbroich-Hackhausen auf dem Platz vor der Kirche St. Katharina zunächst gegen 19 Uhr drei Böllerschüsse abgegeben; eine Dreiviertelstunde später ließ er weitere Kanonenschüsse folgen.

Damit sollten zwei Ehrenmitglieder verabschiedet werden, die die Geschicke der Bruderschaft viele Jahre maßgeblich mitbestimmt haben: Ehrenbrudermeister Willi Nicolini und Ehren-Regimentsoberst (und Dormagens stellvertretender Bürgermeister) Hans Sturm. "Der Kläger behauptet, dass diese Schüsse, die etwa zehn Meter von seiner Wohnung entfernt abgefeuert worden seien, bei ihm zu Druck auf und Pfeifen in den Ohren und starken Kopfschmerzen sowie Übelkeit mit mehrfachem Erbrechen geführt hätten", heißt es vom Landgericht Düsseldorf.

Der Mann habe das Lukaskrankenhaus in Neuss aufgesucht, wo eine Ärztin ein Knalltrauma und einen daraus folgenden Hörsturz festgestellt haben soll. Der Kläger habe sein Hörvermögen erst knapp drei Monate später, am 27. Januar 2015, wiedererlangt - nach einer Cortisonbehandlung. Damit sei die Sache aber nicht ausgestanden gewesen. Unter den Folgen des Böllerlärms soll der Mann bis heute leiden. Ein Tinnitus (Geräusch) im rechten Ohr sei geblieben. Um sein Gehör zu schützen, könne er nicht mehr in Konzerte oder in Fußballstadien gehen. Nun fordert der Kläger, der pikanterweise einst selbst der Schützenbruderschaft Hackenbroich-Hackhausen angehörte, nach Angaben des Gerichts ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 5000 Euro. Sein Dormagener Rechtsanwalt wollte gestern auf Anfrage nichts zur Sache sagen.

Ein gegen den Kanonier aus der Hackenbroicher Schützenbruderschaft eingeleitetes Strafverfahren ist im vergangenen Jahr gegen Zahlung von 150 Euro eingestellt worden. Das bestätigte Jo Deußen, der 2. Brudermeister der Schützenbruderschaft St. Hubertus, gestern auf Anfrage unserer Redaktion. "Wir als Verein haben nach der Verhandlung keinerlei Auflagen erhalten. Wir haben alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten, darin sind wir uns auch mit der Stadt als Genehmigungsbehörde einig." Seinen Kanonier will er zur Verhandlung begleiten; die Mitglieder habe er von den Vorgängen in Kenntnis gesetzt. Deußen geht davon aus, dass das Gericht im Sinne des Kanoniers urteilt: "Wir vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit." Ehren-Regimentsoberst Hans Sturm wollte sich nicht näher zu der Klage des Ex-Mitglieds äußern. Er räumte aber ein: "Ich war derart sauer, das können Sie sich nicht vorstellen."

(NGZ)
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