Dormagen EVD-Gaspreis: Kläger sieht Erfolg

Dormagen · Dormagen Die Energieversorgung Dormagen (evd) muss mit einiger Wahrscheinlichkeit ihre Gaspreis-Kalkulation offenlegen. Das wurde am Mittwoch in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Neuss zur Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft Am Damschenpfad gegen das Versorgungsunternehmen deutlich.

Dormagen Die Energieversorgung Dormagen (evd) muss mit einiger Wahrscheinlichkeit ihre Gaspreis-Kalkulation offenlegen. Das wurde am Mittwoch in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Neuss zur Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft Am Damschenpfad gegen das Versorgungsunternehmen deutlich.

Auch wenn eine Entscheidung des Gerichts noch aussteht, spricht die Klägerseite bereits von einem "Erfolg, mit dem der evd in die Karten geguckt werden kann", wie Franz Bauers von der Eigentümergemeinschaft mit 18 Wohneinheiten erklärte. Die Gemeinschaft hatte beim Amtsgericht auf Unwirksamkeit einer Gaspreiserhöhungen der evd geklagt.

Vorsichtiger formulierte am Mittwoch Kai-Uwe Krüger, Sprecher des Amtsgerichts: "Das Gericht hat sich dahin gehend geäußert, dass die evd wohl ihre Gaspreis-Kalkulation offenlegen muss. Eine Entscheidung darüber fällt aber erst am 27. September. Damit würde das Amtsgericht - so Kai-Uwe Krüger - Auffassungen unter anderem des Landgerichtes Mönchengladbach folgen.

Von einem Erfolg spricht Ingo Hamecher. Der Rechtsanwalt aus Grevenbroich vertritt die Kläger-Seite. Aber Hamecher sieht dies nur als eine Etappe. "Ein Urteil zum Gaspreis steht ja noch aus." Der Rechtsanwalt bezieht sich auf Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Danach seien Versorgungsunternehmen mit der Möglichkeit, "den Preis einseitig zu bestimmen, verpflichtet, einen billigen Preis zu bestimmen". Um aber die Billigkeit des Gaspreises zu beurteilen, müsse das Unternehmen Einblick in seine Kalkulation gewähren. Nach der Offenlegung müsse das Gericht zunächst prüfen, ob alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden seien, dann stehe die Entscheidung über die Billigkeit an.

Unbillig sei eine Erhöhung etwa bei überhöhten Gewinnmargen. Von Anfang 2005 bis Anfang 2006 hatte die evd den Arbeitspreis um insgesamt 37,6 Prozent erhöht. "Wir haben die Erhöhung des Bezugspreises vom Vorlieferanten nicht voll an die Kunden weitergegeben", erklärt evd-Geschäftsführer Rudolf Esser, der sich zum laufenden Verfahren nicht äußern möchte, "eine Entscheidung steht ja noch aus".

Generell spricht er von einer bundesweit "uneinheitlichen Rechtsprechung. Wir wünschen uns eine einheitliche Lösung, damit die Versorgungsunternehmen wissen, woran sie sind. Außerdem wissen wir nicht, in welcher Form wir die Daten offenlegen müssen. " Ein Verfahren aus Heilbronn liege beim Bundesgerichtshof.

"Wir stehen kurz vor der zweiten Stufe der Liberalisierung des Gasmarktes, bei der die Gasnetze auch anderen anbietern zugänglich gemacht werden sollen." Eine Offenlage könnte Konkurrenten Einblick gewähren, befürchtet Rudolf Esser. Neben der Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft läuft gegen die Energieversorgung Dormagen noch eine Sammelklage von 30 Einzelpersonen.

Am Donnerstag in der NGZ: Interview Seite D 2

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort