Dormagen Erfolgreiche Klage gegen Aluminium-Firma

Dormagen · Das OVG Münster hat gestern mit zwei Urteilen bestätigt, dass zwei Genehmigungen für den Aluminiumaufbereiter nicht rechtens waren.

 Mehrfache Explosionen auf dem Betriebsgelände (Foto von 2009) hatten Zweifel an der Sicherheit einiger Anlagen geweckt.

Mehrfache Explosionen auf dem Betriebsgelände (Foto von 2009) hatten Zweifel an der Sicherheit einiger Anlagen geweckt.

Foto: BERNS

Für die Kurth Gruppe WMV GmbH (Ex-Wuppermetall) war gestern kein guter Tag. Auch nicht für die Bezirksregierung Düsseldorf. Für zwei Nachbarn von WMV, die gegenüber dem Aluminiumaufbereitungsbetrieb Wohngrundstücke haben, schon: Denn sie bekamen im Streit mit der Firma und der Bezirksregierung Düsseldorf Recht vom Oberverwaltungsgericht Münster. Die Justizbehörde bestätigte nämlich, dass bauliche und betriebliche Änderungen und vor allem Erweiterungen des Unternehmens von der Bezirksregierung Düsseldorf zu Unrecht erlaubt worden waren. Diese Änderungen hätten zu einer Beeinträchtigung der Nachbarschaft geführt, urteilte das Oberverwaltungsgericht.

 Auf dem WMV- (ehemals Wuppermetall-) Gelände wird u.a. Aluminiumschrott aufbereitet.

Auf dem WMV- (ehemals Wuppermetall-) Gelände wird u.a. Aluminiumschrott aufbereitet.

Foto: JAZYK

Die Behörde argumentiert weiter: "Für die geplanten Erweiterungen habe dem Anlagenbetreiber auch keine Ausnahme oder Befreiung von den Regelungen des Bebauungsplans erteilt werden können. Dies setze jedenfalls den Nachweis voraus, dass sich die Immissionsverhältnisse in der Nachbarschaft durch die Erweiterung nicht verschlechterten. Die genehmigten Änderungen verursachten jedoch Belästigungen durch tieffrequenten Lärm." Damit folgt das Gericht der Auffassung der Anwohner. Geklagt hatten die Familie Felsberg und Architekt Eberhard Platzk. "Wir wissen aber auch einige andere Anwohner auf unserer Seite", sagte Marc Felsberg im Telefonat mit der NGZ. Die Nachbarn von WMV hätten erheblich unter Lärm und Vibrationen sowie unter den tieffrequenten Geräuschen gelitten. Letztere waren vermutlich von einer Großentstaubungsanlage ausgegangen, die allerdings seit geraumer Zeit abgebaut ist. Auf der Grundlage des nun erfolgten Urteils kann die Anlage auch nicht wieder aufgebaut werden. Wie WMV die Entscheidung bewertet, war gestern Abend nicht zu erfahren. WMV-Geschäftsführer Boris Kurth war für eine Stellungnahme für die NGZ nicht zu erreichen. Erfreut reagierte Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann auf das Urteil: "Wir haben uns damals, zusammen mit dem Rhein-Kreis, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Bezirksregierung gegen eine Erweiterung von Wuppermetall ausgesprochen. Wir hielten diese Pläne für nicht genehmigungsfähig. Mit dieser Entscheidung sehen wir uns in unserer Haltung bestätigt."

Die von den Nachbarn wegen dreier Explosionen auf dem Wuppermetall- bzw. WMV-Betriebsgelände in den Jahren 2005, 2007 und 2009 aufgeworfenen Sicherheitsbedenken seien nicht Gegenstand dieses Verfahrens gewesen, betonte das Oberverwaltungsgericht Münster. Über die Rechtsmittel der Nachbarn gegen die Aufhebung der in diesem Zusammenhang ergangenen Stilllegung von drei Betriebseinheiten wird voraussichtlich in Kürze entschieden werden.

Marc Felsberg, dessen Eltern und Architekt Eberhard Platzk wollen laut Felsberg allerdings zunächst mit ihrem Rechtsanwalt darüber beraten, ob sie diese Klage überhaupt aufrecht erhalten wollen.

(NGZ)
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