Dormagen Erbentag will frühe Sanierung

Dormagen · Trotz des laufenden Beweissicherungsverfahrens zum Pfusch an der Hochwasserschutzanlage soll der Deichverband möglichst schnell mit der Sanierung beginnen. So lautet der Auftrag des Erbentags an Deichgräf Eduard Breimann.

 Deichgräf Eduard Breimann soll nun schnell ein Planfeststellungsverfahren zur Sanierung der Hochwasserschutzanlage einleiten.

Deichgräf Eduard Breimann soll nun schnell ein Planfeststellungsverfahren zur Sanierung der Hochwasserschutzanlage einleiten.

Foto: Hans Jazyk

Fünfeinhalb Stunden und 25 einstimmige Beschlüsse sind die Bilanz der jüngsten Erbentagssitzung. "Optimales Vorgehen bei der Sicherung der Hochwasserschutzeinrichtungen" bescheinigte das höchste Gremium des Deichverbandes Dormagen/Zons dabei der Verbandsführung um Eduard Breimann. Deutlich wurde jedoch, dass ein Einsatz wie der 30-stündige von vor zwei Wochen, nicht zur Regelmäßigkeit werden darf: "Das können wir personell nicht leisten", erklärt Breimann. So erhielt er vom Erbentag den Auftrag, die Sanierung der maroden Hochwasserschutzeinrichtung zusammen mit der Bezirksregierung Düsseldorf kurzfristig anzugehen – trotz des laufenden Beweissicherungsverfahrens zum Pfusch beim Bau der Schutzanlage.

Zum Zeitplan kann der Deichgräf noch keine Angaben machen. "Ich vereinbare einen Termin mit der Bezirksregierung. Dann werden wir den Beginn der weiteren Maßnahmen besprechen", erklärt er. Zuvor soll das Sanierungskonzept, das der Deichverband einem externen Gutachter der RWTH Aachen vorgelegt hatte, um dessen Anmerkungen ergänzt werden. Unter anderem müsse die anstehende Sanierung nach Vorgaben aus dem Jahr 2004 erfolgen. Als die Schutzeinrichtung 1996 gebaut wurde, galt noch anderes Recht. Konkret hieße das, dass eine sanierte oder sogar neue Hochwasserschutzmauer 50 Zentimeter höher werden müsste als die vorhandene. "Ausschlaggebend dafür sind Berechnungen, welche Abflussmengen des Rheins unsere Anlage abhalten muss, damit bei einem sogenannten Bemessungshochwasser kein Schaden entsteht", erklärt Eduard Breimann. 13 800 Kubikmeter Wasser in der Sekunde werden dafür veranschlagt. "Das entspricht einem Hochwasser, wie es statistisch alle 200 Jahre einmal vorkommt", ergänzt er.

Nun gelte es, Zuschussmöglichkeiten beim Land Nordrhein-Westfalen auszuloten. "Wir können nicht warten, bis wir Regressansprüche gegen die Verursacher der Baumängel an der bestehenden Anlage geltend machen können", erklärt der Deichgräf. Bei allen Arbeiten und Bemühungen, werde seinen Angaben zufolge nichts getan, was "das Regressverfahren gefährden könnte", unterstreicht Breimann. Man werde vor jedem Schritt überprüfen, ob der Gerichtsgutachter, der die Schäden an der Anlage für das Verfahren aufnimmt, alles dokumentiert hat.

Ohne Zuschuss des Landes, würde die Sanierung erhebliche Mehrkosten für die 4800 Zwangsmitglieder des Deichverbandes bedeuten. "Das wollen wir in jedem Fall vermeiden", sagt er. Bevor überhaupt konkrete Arbeiten beginnen, muss ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren erfolgen. "Das dauert in der Regel rund neun Monate", so Breimann zum weiteren Verfahren.

(NGZ)
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