Energieversorgung in Dormagen Fernwärme: Bürger streitet mit evd

Dieter Schilawa aus Hackenbroich hält Preiserhöhung nicht für rechtens.

 Das neue Kundenzentrum der evd an der Mathias-Giesen-Straße. Das Unternehmen streitet mit einem Kunden.

Das neue Kundenzentrum der evd an der Mathias-Giesen-Straße. Das Unternehmen streitet mit einem Kunden.

Foto: Georg Salzburg(salz)/Salzburg, Georg (salz)

Darf ein Energieversorger einen Vertrag mit einem Kunden einseitig kündigen und ihm einen neuen Abschluss mit veränderten Konditionen anbieten? Darum geht es im Kern beim Streit eines Bürgers mit der Energieversorgung Dormagen (evd).

Die erste Auseinandersetzung hatte der Hackenbroicher Dieter Schilawa gewonnen. Ende 2012 sollte sein Fernwärme-Lieferungsvertrag mit der evd aufgehoben werden, Schilawa sollte einer Vertragsänderung zustimmen. Das lehnte er ab, obwohl ihm, wie er berichtet, mit dem Stopp der Wärmelieferung gedroht worden sei. Die Drohung sei später zurückgenommen worden, schreibt Schilawa nun dem jetzigen Bürgermeister Erik Lierenfeld. Den hat er eingeschaltet, weil der Streit neu aufgeflammt ist. Schilawa: „Die evd bot mir zum 1. Oktober 2018 wieder einen neuen Fernwärmelieferungsvertrag an, um nicht wie bisher die laufenden Kosten umzulegen, sondern um Preiserhöhungen durchzusetzen, die an fiktive Kosten gebunden sind. Obwohl diese Vertragsumstellung nicht zustande kam, wurde mir am 23. April rückwirkend zum 1. Januar 2019 eine Preiserhöhung von über 10 Prozent bekanntgegeben.“ Er frage sich nun, welche Möglichkeiten er habe, „sich gegen Preiserhöhungen eines Monopolanbieters zu wehren?“

Den „Monopolanbieter“ lässt man bei der evd nicht gelten. Schilawa könne durchaus auf Alternativen zur Fernwärme zurückgreifen, meint Sprecherin Carina Backhaus. Als Beispiele nennt sie Holzpellets und Flüssiggas. Und: Laut Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme komme ein Vertrag auch ohne schriftlichen Abschluss zustande, wenn Fernwärme abgenommen werde. Für diese Kunden würden als Vertragsgrundlage die Allgemeinen Versorgungsbedingungen des Energieunternehmens gelten. Backhaus: „Da Herr Schilawa mit uns keinen schriftlichen Vertrag per Unterschrift geschlossen hat, gelten für ihn also unsere Allgemeinen Versorgungsbedingungen. In der Tarifausgestaltung sind wir, unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, frei.“ 2018 habe die evd ihre Allgemeinen Tarife angepasst. Diese würden für Kunden gelten, die keinen Sondervertrag mit der evd abgeschlossen hätten. Und da Schilawa Fernwärme abgenommen und seine bisherigen Rechnungen beglichen habe, sei ein Vertrag auf Basis der Allgemeinen Versorgung Fernwärme zustande gekommen. Schilawa hielt dem am Montag Gerichtsurteile aus Frankfurt und Darmstadt entgegen.

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