Nach Schüssen in Horrem Verletzter ist polizeibekannt – Schütze hat keinen Waffenschein

Horrem · Nach dem nächtlichen Streit in Horrem, bei dem ein 27 Jahre alter Kölner (zuvor war von einem Dormagener die Rede) angeschossen worden ist, gibt es weitere Details.

Die Polizei ermittelt nach einem Schuss in Horrem.

Die Polizei ermittelt nach einem Schuss in Horrem.

Foto: dpa/Carsten Rehder

So muss es eine heftige verbale Auseinandersetzung gegeben haben, die dann in dem Schuss eskalierte. Der 27-Jährige ist laut Angaben der Staatsanwaltschaft Düsseldorf „polizeibekannt“.

Er ist nachts um 4 Uhr so ausgerastet, dass er die Haustür des Einfamilienhauses eingetreten hat und dann im Flur unmittelbar auf den Wohnungseigentümer getroffen ist. Der hatte zwischenzeitlich zu seinem Gewehr gegriffen (die Staatsanwaltschaft spricht offiziell von einer „Langwaffe“), und fühlte sich so bedroht, dass er seine Waffe abfeuerte und den Kölner in den Oberkörper traf. Über einen Waffenbesitzschein verfügt der 60 Jahre alte Wohnungseigentümer allerdings nicht. Das Opfer wurde mit einer lebensgefährlichen Verletzung in ein Krankenhaus gebracht. Sein aktueller Zustand am Mittwoch Nachmittag wurde als „stabil“ bezeichnet.

Der 27-Jährige war mit einer Gruppe von Bekannten - zwei Männern und zwei Frauen im Alter zwischen 19 und 33 Jahren, darunter auch Dormagener - an dem Einfamilienhaus vorbeigekommen. Offenbar verhielten sich derart laut, dass der 60-Jährige erwachte, an das Schlafzimmerfenster trat und sich in der Folge ein immer heftiger werdender Streit entwickelte. Während der Kölner wutentbrannt auf das Haus zustürmte und mit Tritten (am Ende erfolgreich) versuchte die Eingangstür einzutreten, verhielten sich die vier Begleiter passiv beziehungsweise unterstützten ihren Kumpel nicht.

Ob und wie stark alkoholisiert der Kölner war, ist (noch) nicht bekannt. Die Gruppe hatte sich zuvor in einer Bar aufgehalten.

Der 60-Jährige war zunächst vorläufig festgenommen worden, dann allerdings wieder entlassen worden, da nach den ersten Ermittlungen davon auszugehen ist, dass er in Notwehr gehandelt hat. Dass ist auch der Stand, von dem die Staatsanwaltschaft aktuell ausgeht, wie Sprecherin Laura Hollmann erklärte. Zum Tathergang schweigt der Mann, der von einem Anwalt vertreten wird. „Die Ermittlungen dauern an“, so Hollmann. Ob er wegen unerlaubten Waffenbesitzes eine Anzeige zu erwarten hat, ist derzeit noch unklar.

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