Politik in Dormagen Stadt muss Einladung für Rat korrigieren - warum?
Dormagen · Der Rhein-Kreis Neuss hat als kommunale Aufsichtsbehörde die Stadt angewiesen, ihre Einladung für die Sitzung des Stadtrates am Donnerstag (2. Februar, Ratssaal) zu korrigieren. Der Grund ist eine Beschwerde.

Auf ohne Anmeldung kann die Ratssitzung besucht werden.
Foto: Woitschützke, Andreas (woi)Hintergrund ist eine Beschwerde des Dormageners Volkmar Ortlepp, der sich an die Behörde gewandt hatte. Seine Kritik: Die Stadt Dormagen hatte am 28. Januar auf ihrer Internetseite eine Information zur Ratssitzung veröffentlicht, „die die Öffentlichkeit einschränkt. Es wird entgegen des geltenden sowie gültigen Kommunalrechts der Stadt suggeriert, es wäre für die Teilnahme als Zuschauer oder Zuhören eine Anmeldung erforderlich, die an das Ratsbüro telefonisch oder schriftlich zu erfolgen habe.“ Dabei besage das Öffentlichkeitsprinzip im Kommunalrecht, das weder eine Anmeldung noch eine Bürgerschaft in der Stadt erforderlich ist, um an einer Sitzung der kommunalen Vertretung teilzunehmen. Die Sitzungsöffentlichkeit gewährt jedermann die Zugangsmöglichkeit im Rahmen der Rahmen der räumlichen Möglichkeiten des Sitzungssaales. Ortlepp: „Zudem ist die Beschränkung des Zuganges auf Bürger eine Diskriminierung der Einwohner ohne Bürgerschaft.“ Die Stadt schließe damit faktisch ukrainische Flüchtlinge sowie alle Einwohner der Stadt, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, jedoch seit Hahren Steuern zahlten, von der Teilnahme an der Ratssitzung aus.