Unterbringung in Dormagen Stadt fordert Geld für Ukraine-Flüchtlinge
Dormagen · Zur Unterbringung von Flüchtlingen entstehen jährliche Kosten von vier Millionen Euro. Die Stadt will Geld vom Jobcenter und nicht über den Umweg von den Schutzsuchenden.
Flüchtlinge aus der Ukraine, die in städtischen Unterkünften leben, haben jetzt Gebührenbescheide für die Verpflegung und Unterbringung in den Notunterkünften rückwirkend für das Jahr 2022 erhalten. Das Verfahren sorgt für Ärger bei der Stadt. Da der Bund entschieden hat, dass ab dem 1. Juni 2022 die Jobcenter für die Unterstützung der Menschen zuständig sind, kann nur auf diesem Weg eine Erstattung der weiterhin bei der Stadt Dormagen entstehenden Kosten erreicht werden. Bürgermeister Erik Lierenfeld: „Wir wollen das Geld vom Jobcenter und damit letztlich vom Bund erhalten, nicht von den Schutzsuchenden. Es ist ein bürokratischer Akt, der zwingend in dieser Form erfolgen muss, um einen Anspruch geltend zu machen.“
Derzeit entstehen monatlich Kosten in Höhe von 750 Euro pro Person allein nur für die Verpflegung, die rundum über Caterer erfolgt und 800 Euro für die Unterbringung in den extra hergerichteten Unterkünften. Das sind bei aktuell rund 220 Bewohnerinnen und Bewohnern knapp vier Millionen Euro pro Jahr. Bisher sind hierfür noch keinerlei finanzielle Mittel an die Stadt geflossen. Die von Bund und Land zur Verfügung gestellten Pauschalen seien längst aufgebraucht.
Die meisten Flüchtlinge beziehen seit Anfang des Jahres das neue „Bürgergeld“. Darin enthalten ist auch ein Anteil für die Verpflegung und den Strom. Beides erhalten die Flüchtlinge in den Unterkünften in vollem Umfang. Daher will die Stadt die Leistungen künftig vom Jobcenter direkt erhalten. „Durch die Pauschale ist aber nur ein Fünftel unserer tatsächlichen Kosten gedeckt“, betont Lierenfeld. Den aus Sicht der Stadt bestehenden weiteren Anspruch bis zur Höhe von 750 Euro will das Jobcenter dem Vernehmen nach nicht erstatten. Hier wird erst die Sozialgerichtsbarkeit für eine Klärung sorgen.
Unstreitig sei der Erstattungsanspruch der Stadt für die Kosten der Unterbringung, die vom Jobcenter anerkannt werden. Um als Kommune diese Unterstützung vom Jobcenter zu erhalten, müssen die Bewohnenden der Einrichtungen aktuell Abtretungserklärungen unterzeichnen. „Der Gesetzgeber hat bei der Neufassung der Gesetze leider keine unbürokratische Lösung für die Menschen in Notunterkünften gefunden, deren Bedarfe sich deutlich von den Flüchtlingen unterscheiden, die mittlerweile eine eigene Wohnung gefunden haben oder Unterkunft bei Privaten“, führt Erster Beigeordneter Robert Krumbein aus. „Die Gebührenbescheide haben bei vielen Bewohnern zu Verunsicherung und vielen Fragen geführt.“ Die Stadt führe Informationsveranstaltungen durch, um alle Fragen zu beantworten. Klar sei, dass die Stadt kein Geld von den Flüchtlingen zurückfordere.