Prozess um Hunde-Angriff in Dormagen Wer war Halter der Hunde? Stadtmitarbeiter sollen aussagen

Dormagen · TV-Moderator Sascha Lauterbach ist in Dormagen von Hunden angegriffen worden. Jetzt wird der Fall vor Gericht verhandelt. Die zentrale Frage: Ist der Angeklagte der Halter der aggressiven Hunde? Er verneint dies. Mitarbeiter des Ordnungsamtes sollen aufklären.

Nach Informationen unserer Redaktion soll es sich gleichwohl bei dem Angeklagten um denjenigen handeln, in dessen Obhut die beiden wuchtigen Kangals, die bis zu 70 Kilogramm schwer werden können, eine Zeit lang gewesen sind. Er habe sich dementsprechend persönlich Mitarbeitern des städtischen Ordnungsamtes gegenüber geäußert und zugegeben, dass er sich die beiden Hunde ausgeliehen habe, um sich vor Einbrüchen zu schützen. Wo die beiden Hunde inzwischen sind, die davor in der Eifel gehalten wurden, aber nach der Attacke auf den Moderator nicht mehr vom ursprünglichen Halter zurückgenommen wurden, ist unklar.

Das Gericht wird die betreffenden Mitarbeiter des Ordnungsamtes als Zeugen laden. Sie haben sich mit dem Fall befasst und waren auch beim Angeklagten zu Hause, um sich das Grundstück und den Garten, in dem die Hunde untergebracht worden waren, anzusehen. Sie können, so die Erwartungshaltung von Staatsanwaltschaft und Nebenkläger, den Angeklagten identifizieren. Dieses Vorgehen ist nötig geworden, weil der Angeklagte, wie dessen Verteidiger Tasci in der Verhandlung betonte, kein Deutsch verstehe und daher einem Verlesen der Schriftstücke mit den Informationen aus dem Ordnungsamt nicht folgen könne. Diesem Verlesen des Schriftstücks in der Sitzung, das die Identifizierung wohl ermöglich hätte, hätten beide Seiten zustimmen müssen.

 Der Kangal wird bis zu 70 Kilo schwer. In Hamburg und Hessen wird er als vermutlich gefährlicher Hund eingestuft (Symbolbild).

Der Kangal wird bis zu 70 Kilo schwer. In Hamburg und Hessen wird er als vermutlich gefährlicher Hund eingestuft (Symbolbild).

Foto: Christoph Schmidt/dpa

Dass es um die deutschen Sprachkenntnisse des Angeklagten nicht so dramatisch schlecht bestellt sein kann, obwohl ihm der komplette Verlauf der Verhandlung von einem Dolmetscher übersetzt worden ist, zeigt Folgendes: Als eine Fernseh-Reporterin sich bei dem Verteidiger danach erkundigte, ob sie filmen dürfe, mischte sich der 54-jährige Angeklagte sofort ein und drohte ihr mit einer Klage, sollte er in dem Beitrag zu erkennen sein - auf Deutsch. Auch gegenüber unserer Redaktion erkundigte er sich nach Verhandlungsende nach dem Namen der Zeitung und danach, wann der Artikel erscheinen würde - ebenfalls auf Deutsch.

(schum)
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