Nach Inobhutnahme Eltern aus Dormagen erhalten Sorgerecht zurück

Dormagen · Vor dem Familiengericht in Neuss wurde nach Angaben des Anwalts der betroffenen Familie Einvernehmen darüber erzielt, dass die Eltern das Sorgerecht für die vom Jugendamt herausgenommenen Kinder zurückerhalten.

 Vor dem Familiengericht im Amtsgericht Neuss wurde über den Fall verhandelt.

Vor dem Familiengericht im Amtsgericht Neuss wurde über den Fall verhandelt.

Foto: Janßen/Simon Janßen

Im Fall der Inobhutnahme von zwei Kindern aus einer Familie in Dormagen-Hackenbroich vor zwei Wochen, wo der Verdacht von Kindesmisshandlung im Raum steht, hat das Familiengericht in Neuss im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens jetzt einen Beschluss gefasst. Nach Angaben von Fatih Zingal, einem von drei in diesen Fall eingebundenen Rechtsanwälten auf Seiten der Familie, gegenüber unserer Redaktion, wird das Sorgerecht für die Kinder auf die Eltern zurückübertragen, nicht aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht, „das beim Jugendamt verbleibt“. So die Darstellung des Rechtsanwaltes aus Solingen. Offenbar ist auch über den Aufenthaltsort für die anderthalb bzw. vier Jahre alten Kinder entschieden worden. Weitere Details, z.B. ob das in einer Mutter-Kind-Einrichtung sein wird, scheinen zwischen beiden Parteien streitig zu sein.