Dormagener Gastronomen Gemischte Gefühle zur Mehrwegpflicht

Dormagen · Ab dem 1. Januar 2023 gilt für Restaurants, Bistros und Cafés eine Mehrwegangebotspflicht. Für die Umwelt sei das Gesetz zwar gut, sagen Dormagener Gastronomen – für sie selbst habe es aber auch Nachteile. Die Argumente.

 Der Einweg-Pappkarton für die Pizza ist nicht Geschichte, aber es muss eine Alternative angeboten werden.

Der Einweg-Pappkarton für die Pizza ist nicht Geschichte, aber es muss eine Alternative angeboten werden.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Ab dem 1. Januar 2023 gilt für Restaurants, Bistros und Cafés eine Mehrwegangebotspflicht. Essen und Getränke zum Mitnehmen dürfen auch in Dormagen nicht mehr nur in Einwegverpackungen angeboten werden. Für große und kleine Betriebe gibt es unterschiedliche Regelungen: Große Betriebe müssen eine Mehrwegverpackung im Betrieb vorhalten, kleine Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern und weniger als fünf Beschäftigten müssen es Kunden ermöglichen, mitgebrachte Behälter zu nutzen. Ziel des bundesweit geltenden Verpackungsgesetzes ist es, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und somit die Umwelt zu schonen.