Am Rath in Dormagen-Horrem Ärger um „Betreten verboten“-Schilder

Horrem · Mehrere Verbotsschilder sind seit Anfang Januar auf der Wiese an den Häusern „Am Rath“ aufgestellt. Damit möchte die Barton Group auf bei Sturm möglicherweise herabfallende Platten aufmerksam machen. Verboten sei nichts.

Fröhlich laufen die Kinder über die Wiese, freuen sich, den großen Spielplatz hinter den Häusern der Straße „Am Rath“ zu erreichen. Doch seit Anfang Januar sind die Eltern verunsichert, ob ihre Kinder die Rasenfläche überhaupt betreten dürfen. Denn seit 1. Januar sind überall an den Häusern, die der Barton Group aus Bonn gehören, eindeutige Schilder aufgestellt: „Betreten der Rasenfläche verboten“.

So haben es viele Mütter und Väter aufgefasst – und ihre Kinder angehalten, das Grün nicht zu betreten. „Warum das komplett verboten sein soll, verstehe ich aber nicht“, sagt eine Mutter empört. Sie meidet seither die Wiese, was Umwege für sie und ihre Tochter bedeutet. „Davon abgesehen, dass der Rasen von den Kindern oft zum Fangenspielen genutzt wird“, weist sie auf wegfallende Spielfläche hin. Die Spielmöglichkeiten in dem wachsenden Stadtteil Horrem mit großem Zuzug junger Familien sind sowieso „unterrepräsentiert“, wie es ein Bewohner bei der Bürgerversammlung zur „Sozialen Stadt Horrem“ anmahnte: Nur ein öffentlicher Spielplatz Am Rath, dazu das Spielgerät auf dem neu gestalteten „Dorfanger“, den Schulhof der Christoph-Rensing-Grundschule und der Sportplatz mit Dirt- und Skaterpark und den „Horrem Hills“. Da wurden die Ankündigungen der Baugenossenschaft Dormagen, zwei neue Spielplätze – wie erforderlich – zu bauen, ebenso positiv aufgenommen, wie die des städtischen Projektkoordinators Detlev Falke, beim neuen Bürgerpark Horrem neben dem Alten Friedhof für weitere zentrale Spielmöglichkeiten zu sorgen.

Am Rath wird der Spielplatz von einigen Kindern jetzt nur noch über die Nord-Achse, von der Knechtstedener Straße, oder den Häusern Am Rath 22 bis 26 angesteuert – damit keine Wiese betreten wird. „Alles völlig unnötig, wir verbieten niemandem, den Rasen zu betreten“, stellt Verena Sellnow, Mitarbeiterin der Barton Group, trotz der Schilder-Aufschrift klar: „Das sind keine Verbote, sondern ein Sicherheitshinweis zur Vorsicht, eher Betreten auf eigene Gefahr.“ Es gehe darum, darauf aufmerksam zu machen, dass „eventuell bei Sturm eine Fassadenplatte herunterfallen könnte“, sagt Sellnow. Das sei schon mal vorgekommen, da sei abgesperrt und die Platte wieder befestigt worden. „Akute Gefahr besteht nicht“, betont sie. Aber für den Sturm-Fall will das Unternehmen seiner Hinweispflicht nachkommen.

Das wiederum findet Christian Otto, der mit seiner Frau, drei Kindern und Hund Am Rath wohnt, merkwürdig: „Wenn es gefährlich wäre, müsste doch komplett gesperrt und in absehbarer Zeit saniert werden. Das scheint nicht der Fall.“ Er ging davon aus, dass das Betreten des Rasens, der zwar nicht mitgemietet sei, aber mitgenutzt werde, verboten sei: „Wenn nicht, umso besser. Wichtiger ist mir aber, dass niemand in Gefahr gerät“, betont der Familienvater.

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