Abzocke in Dormagen Viel Arbeit für Verbraucherschützer

Dormagen · 2018 suchten Bürger 3463 Mal Hilfe bei den Fachleuten an der Kölner Straße.

 Steckengelassene Wohnungsschlüssel können  viel Ärger verursachen – auch mit unseriösen Hilfsdiensten.

Steckengelassene Wohnungsschlüssel können  viel Ärger verursachen – auch mit unseriösen Hilfsdiensten.

Foto: dpa-tmn

Das ist vielen Menschen schon passiert: Die Haustür ist zu, der Schlüssel steckt drinnen, aber niemand da, der öffnen könnte. In dieser Situation befand sich im vergangenen Jahr ein Dormagener. Der Schlüsseldienst, den er anrief, entpuppte sich leider als unseriös. Satte 950 Euro wollte der Mitarbeiter fürs Türöffnen kassieren. „Meine Frau war auf Dienstreise und wäre in zwei Tagen wiedergekommen. Für 950 Euro hätte ich die Zeit bis dahin in einem luxuriösen Hotel verbringen können“, erzählte der Betroffene in der Dormagener Filiale der Verbraucherzentrale. Deren Leiter Ralf Eming und seine Kollegin Monika Orthmann schilderten den Fall am Montag beim Jahresbericht für 2018 und warnten: Unseriöse Dienstleister versuchten, Notlagen auszunutzen. Für das Problem mit zugefallenen Haus- und Wohnungstüren rieten sie: „Vorbereitet sein!“ So könnte man sich zum Beispiel einen Zettel mit Anbietern, die vor Ort säßen und keine hohen Anfahrtskosten berechneten, in die Geldbörse stecken. Deren Tarife könnte man vorab erfragen und auf dem Zettel vermerken. Alternative: Einen Zweitschlüssel bei einer Vertrauensperson hinterlegen; dann ist der Schlüsseldienst überflüssig. Im Übrigen: Im bundesdeutschen Schnitt schlägt eine Türöffnung durch Schlüsseldienste mit 133 Euro zu Buche. 950 Euro sind völlig unverhältnismäßig.

Dreiste Abzocke beschäftigte die Dormagener Verbraucherschützer auch 2018 stark. 3463 Anfragen verzeichneten die Fachleute insgesamt, 644 Beratungen absolvierten sie. Ärger mit Telefon- und Internetanbietern machten mit 31 Prozent den Löwenanteil der Verbraucherprobleme aus. Allgemeine Dienstleistungen (siehe Schlüsseldienste etc.) folgten mit 28 Prozent auf Platz 2. Beratungen und Fragen zu Konsumgütern (15 Prozent), Finanzen und Energieversorgungsverträgen machten 11 Prozent aus.

Ein Dauerärgernis bleiben unerwünschte und verbotene Werbeanrufe. Eine Forsa-Umfrage 2018 ergab, dass 14 Prozent von 805 Befragten binnen zwölf Monaten mehr als zehn solcher Anrufe erhalten hatten – obwohl diese Delikte mittlerweile mit Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro bestraft werden können. Die Verbraucherschützer empfehlen in diesem Zusammenhang zweierlei: Angerufene sollten sich gar nicht erst in ein Gespräch verwickeln lassen, sondern umgehend auflegen. Und: Sie sollten die Anrufer bei der Verbraucherzentrale melden. Die nämlich habe gute Möglichkeiten, die Belästiger in ihre Schranken zu weisen.

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