Musikschule Dormagen Diskussion um Honorarkräfte

Dormagen · Bei der städtischen Musikschule und der VHS sind nicht nur Festangestellte im Einsatz.

Gerade bei der städtischen Musikschule Dormagen seien vielfach Honorarkräfte viele Jahre in Folge beschäftigt, wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Antrag begründete, im Kulturausschuss mehr Informationen über die Beschäftigung von Honorarkräften zu erhalten: „Ein Teil der Reduzierung des Defizits im Budget der Musikschule beruht auf der Beschäftigung von Honorarkräften“, so Fraktionsvorsitzender Tim Wallraff in der Begründung, warum die Vertragsbedingungen anonymisiert erläutert werden sollten.

So informierte die Verwaltung darüber, dass es in der Musikschule 25 Honorarverträge, in der Volkshochschule 184, bei ambulanten Betreuungen der Erzieherischen Hilfen 17 und im Eigenbetrieb im Sportservice für motorische Förderung und Schwimmförderung acht Verträge gebe. „Der Abschluss eines Honorarvertrags stellt grundsätzlich für die Stadtverwaltung eine Ausnahme dar“, wiederholte Beigeordnete Tanja Gaspers die Maxime der Stadt. Im Rahmen der Selbstverpflichtung der Stadt Dormagen für Beschäftigtenverhältnisse findet generell der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Anwendung. Zudem würden die Sozialversicherungsträger die Honorarverträge prüfen – „wir schauen regelmäßig auf die Verträge“, so Gaspers.

Die 25 Honorarkräfte der Musikschule leisten rund 200 Jahreswochenstunden – rund 45 Prozent der gesamten Unterrichtszeit. Die Verwaltung erklärte: „Die Beschäftigung von Honorarkräften erfolgt einerseits aus Kostengründen, andererseits um potenzielle Stellennachfolger auszumachen.“ Nach dem „Entwicklungskonzept für die städtische Musikschule“ solle der Honoraranteil auf etwa 50 Prozent steigen. Es wurde in der Diskussion um eine Fusion der Musikschulen des Rhein-Kreises und der Stadt Dormagen entwickelt.

Das Ratsmitglied von Bündnis 90/Die Grünen, Martin Pehé, sieht einen Honorarvertrag als möglichen „Türöffner für Festanstellung, stellte aber die Berechnung der Durchschnitts-Stunden-Honorare in Frage: „Angesichts der inzwischen von 45 auf 40 Minuten verkürzten Unterrichtsstunde bekommen die Honorarkräfte nur noch 17,87 und nicht die angegebenen 20,10 Euro für eine Unterrichtseinheit“, so Pehé, der auch auf ihr Ausfall-Risiko bei Fernbleiben der Schüler, Krankheit oder Feiertag hinwies. Wie Gaspers betonte, seien die Daten von der Personalabteilung ermittelt worden: „Die Honorarordnung wird zurzeit überprüft“, so die Kämmerin.

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