Dormagen Diese Sünden werden teuer

Dormagen · Grillen am Rhein, Autowaschen auf der Straße, Tauben füttern – das Ordnungsamt ahndet besonders im Sommer Ordnungsverstöße. Die NGZ hat bei der Behörde nachgefragt, welche Vergehen wie hoch bestraft werden.

Diese Sünden werden in Dormagen so teuer
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Grillen am Rhein, Autowaschen auf der Straße, Tauben füttern — das Ordnungsamt ahndet besonders im Sommer Ordnungsverstöße. Die NGZ hat bei der Behörde nachgefragt, welche Vergehen wie hoch bestraft werden.

Tierliebe zu Tauben? Die kommt beim Ordnungsamt nicht gut an. Wer die Vögel füttert, die manch einer gerne abschätzig als "Ratten der Lüfte" tituliert, wird von der Behörde zur Kasse gebeten.

Zehn Euro fallen für das Taubenfüttern an. In der Regel. Manchmal drücken die Mitarbeiter vom Ordnungsamt auch ein Auge zu — "wenn wir zum Beispiel eine ältere Dame beim Taubenfüttern entdecken und sie uns glaubhaft versichert, nicht gewusst zu haben, dass das Taubenfüttern verboten ist."

Insgesamt vier Mitarbeiter des Dormagener Ordnungsamtes sind im Außendienst unterwegs, um Verstöße zu ahnden. Besonders im Sommer und wenn es wie an diesem Wochenende sehr heiß wird, ist viel zu tun für die städtischen Angestellten. Die NGZ hat beim Ordnungsamtsleiter Holger Burdag nachgefragt, welche Sommer-Sünden besonders häufig begangen werden.

"Ein Problem mit Wildpinklern haben wir an einigen Orten", so Burdag. Ein Anwohner der Kölner Straße, der einen schmalen Hauseingang habe, beschwere sich immer wieder. 35 Euro müssen einsichtige Wildpinkler berappen. Wer sich ignorant verhält, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen, das auch 200 bis 300 Euro teuer werden kann. Dabei sei Wildpinkeln in der Innenstadt überhaupt nicht notwendig. Burdag: "Alle Gastronomen in der Innenstadt nehmen an der Aktion ,Nette Toilette' teil."

Ganzjährig ein Problem aus Sicht der Ordnungshüter sind Hundebesitzer, die die Hinterlassenschaften ihrer Tiere nicht beseitigen. Dafür fällt eine Strafe von 25 Euro an. "Besonders unangenehm ist das auf Kinderspielplätzen, wegen der Seuchengefahr", so Burdag. Manche Hundehalter meinten sie hätten das Recht dazu, weil sie Hundesteuer zahlten. Besonders betroffen seien Gebiete zwischen Wohnbebauung und Natur, zum Beispiel in Stürzelberg oder dem Zonser Grind.

Auch wer im Sommer den Grill im Freien anwirft, muss mit einer Strafe rechnen. 35 Euro teuer kann die Wurst in dem Fall werden. "Häufig wird an den Sandbänken am Rhein bei Zons und Stürzelberg gegrillt, das ist natürlich verboten", so Burdag. Doch auch hier ist Augenmaß gefragt. Es mache einen Unterschied, ob jemand seine eigene Grillkohle mitbringe oder gleich einen Baum abhacke und verfeuere, so der Ordnungsamtsleiter.

Wer bei schönem Wetter das Auto wäscht, kann sich ebenfalls auf eine Strafe von 25 Euro einstellen — es sein denn, er benutzt nur klares Wasser. Reinigungsmittel sind tabu. "Auch sollten keine ölenden Gegenstände gereinigt werden", erklärt Burdag. Ein skurriles Vergehen, das indes immer mal wieder vorkommt: "Fehlende oder verblasste Hausnummern." Die sind zur Orientierung für Polizei- oder Feuerwehreinsätze wichtig. Die Strafe: zehn Euro.

(NGZ/rl)
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