Dormagen Die Abzock-Tricks der Telefonanbieter

Dormagen · Heute ist Weltverbrauchertag. Die Verbraucherschützerin Dorothea Khairat warnt vor Vertragsverlängerungen am Telefon oder im Internet. So sollte man darauf achten, den Vertrag immer in schriftlicher Form aufzubewahren.

 Zum Weltverbrauchertag warnt die Verbaucherschutzzentrale vor telefonsicher oder online Vertragsverlängerungen.

Zum Weltverbrauchertag warnt die Verbaucherschutzzentrale vor telefonsicher oder online Vertragsverlängerungen.

Foto: Gerhard Seybert

Fast jeder Handy-Kunde kennt die Situation, kurz vor dem Beginn der Kündigungsfrist kommt ein Anruf des Anbieters. Dort wird man beredet, dass man den Vertrag zu viel besseren und billigeren Konditionen verlängern könne.

So erging es zum Beispiel Petra Gabriele: "Mir wurde am Telefon ein besserer Vertrag angeboten, da habe ich mich bereden lassen und ja gesagt." Allerdings bekam die 38-Jährige keine Unterlagen, sondern nur eine SMS, dass der neue Vertrag nun gelte. "Nach zwei Monaten habe ich auf die Rechnung geschaut und gesehen, dass ich rund ein Drittel mehr zahle als vorher", sagt Gabriele.

Solche Fälle kennt Dorothea Khairat von der Dormagener Verbraucherzentrale nur zu gut. "Man sollte den Vertrag oder die Tarifänderung nie am Telefon abschließen, denn dann fehlt der schriftliche Beweis", rät die Expertin. Außerdem müsse man sich den Vertrag und die Geschäftsbedingungen (AGB) immer gut aufheben.

"Das im wahrsten Sinne des Wortes Kleingedruckte sollte man auch immer gut lesen und sich mündliche Zusagen schriftlich vermerken lassen", so Khairat. Wenn es zu einem Schriftverkehr kommt sollte man die Briefe immer per Einschreiben schicken, so "kann man sicher sein, dass die Anbieter sie auch bekommen". Denn in manchen Fällen würden die Anbieter von Telefon-, Internet- und Handyanbieter auf normalem Postweg geschickte Beschwerdebriefe nicht beantworten. "Sich die Finger bei Hotlines wund zu wählen bringt nichts, man sollte immer gleich schriftlich Beschwerde einlegen, denn nur die gelten als Beweise."

Auch vor undurchsichtigen oder falschen Verträgen warnt die Verbraucherzentrale zum heutigen Weltverbrauchertag: "Vor allem ältere Menschen bekommen oft die flaschen Verträge aufgeschwatzt." So seien für Wenigtelefonierer oft ganz normale Pre-Paid-Karten am besten. "Man muss genau überlegen, welcher Tarif für einen am besten ist, vor allem ältere Menschen brauchen kein teures Smartphone", sagt Khairat.

Allerdings hat sich die rechtliche Lage der Verbraucher bei Telefonverträgen durch einige Gesetzesänderungen auch verbessert. Bei einem Umzug zum Beispiel muss der Anbieter, sofern er auch am neuen Wohnort tätig ist, auch dort einen Anschluss zur Verfügung stellen. "Allerdings kann er eine Gebühr von bis zu 30 Euro dafür berechnen", sagt die Verbraucherschützerin. Wenn der Anbieter am neuen Wohnort kein Netz hat, stehe dem Verbraucher eine dreimonatige Kündigungsfrist zu, auch wenn der Vertrag noch länger laufe. Auch die Gebühren für Hotlines werden ab dem 1. Juli billiger. "Die Warteschleife ist dann kostenlos, erst wenn eine individualisierte Ansage losgeht, fallen Gebühren an", erklärt Dorothea Khairat. Zurzeit sind nur die ersten zwei Minuten kostenlos.

Trotzdem erreichen die Dormagener Verbraucherzentrale immer wieder Beschwerden. "Im Falle von Frau Gabriele bin ich daher zuversichtlich, dass Frau Gabriele mit unserer Hilfe ihre alten Vertragskonditionen zurück bekommt", versichert Khairat stolz. Auch zur Freude von Petra Gabriele.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort