Deichverband Dormagen/Zons Die 23 Kandidaten für die Wahl zum Erbentag

Zur Wahl des neuen Erbentages am 16. Juni erklärt das Deichamt: Die Stimmabgabe erfolgt von 8 bis 18 Uhr im Gerätehaus der Feuerwehr Zons. 23 Kandidaten stellen sich zur Wahl.

Zur Wahl des neuen Erbentages am Sonntag, 16. Juni, erklärt das Deichamt: Die Stimmabgabe erfolgt von 8 bis 18 Uhr im Gerätehaus der Feuerwehr Zons, Deichstraße 30. Folgende Kandidaten stellen sich zur Wahl: Rosemarie Albrecht, Brigitte Bauers, Martin Bauers, Hans-Josef Berchem, Peter-Josef Claßen, Erik Heinen, Karl-Alexander Heising, Peter-Olaf Hoffmann, Max Josef Kallen, Klaus Kleinalstede, Klaus Kühn, Harald Lenden, Karlheinz Meyer, Roland Meyer, Dorothea Mrosek-Aschenbruck, Bernhard Nauen, Timo Öztürk, Adolf Robert Pamatat, Jan Peters, Rudolf Plümmer, Renate Sräga, Gerd Sräga, Prof. Dr. Syska.

Die Modalitäten der Wahl des Erbentages regelt die aktuelle Satzung, die auf der Homepage des Deichverbandes Dormagen/Zons unter www. deichverband-dormagen.de einzusehen ist, ebenso eine Karte des Verbandsgebietes, das gelb markiert ist: Rheinfeld, Zons und Stürzelberg. Wahlberechtigt ist jedes geschäftsfähige und beitragspflichtige Verbandsmitglied. Die Entsendung eines Vertreters ist zulässig. Gemeinsame Eigentümer (z. B. Eheleute, wenn sie beide gemeinsam das Wohneigentum besitzen, oder Besitzer von Eigentumswohnungen), Erbbauberechtigte und um das Eigentum streitende Personen können ihre Stimme nur einheitlich abgeben. Ihre Stimmabgabe erfolgt durch einen Vertreter, der kein Verbandsmitglied sein muss, bei Ehepartnern von einem (Vertreter) von beiden. Vertreter müssen vertretungsberechtigt im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes sein und dem Wahlleiter eine von den Vertretenen unterschriebene Vollmacht vorlegen. Wahlvollmachten sind auf der Homepage des Deichverbandes zu finden.

Am Wahltag muss der Wähler einen gültigen Personalausweis und seine Eigentümer-Nummer vorlegen. Nach Prüfung der Wahlberechtigung erhält der Wähler einen Stimmzettel, auf dem er einen bis 14 Kandidaten ankreuzen kann. Mehr als 14 Kreuze, Eintragungen und Streichungen machen den Stimmzettel ungültig. Den Verbandsmitgliedern werden keine Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Die Auszählung der Stimmen erfolgt nach Schließung des Wahllokals.

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