Verband Dormagen/Zons Deichgräf wünscht sich Deich als Einbahnstraße

Dormagen · Die Deichstraße muss renoviert werden. Das genaue Ausmaß der Schäden ist noch offen.

Die Schäden, die vor allem Lastwagen wegen des Umwegs über die Deichstraße am Deich angerichtet haben, sollen noch gesondert betrachtet werden. Das fordert Deichgräf Joachim Fischer: „Auf einer Begehung müssen wir nach der Wiedereröffnung der Stürzelberger Straße im Mai die Schäden an den Rändern der Deichstraße betrachten, um Reparatur-Maßnahmen festzulegen.“ Auch müsse dann verhindert werden, dass der Deich weiter beschädigt werde. Daher wünscht sich Fischer eine Einbahnstraße. „Wir werden eine Lösung finden, die der Sicherheit des Deichs, den Anwohnern und den Autofahrer gerecht wird“, meint er. Thomas Wedowski, Geschäftsführer der Technischen Betriebe, hatte bestätigt: „Die Deichstraße ist nicht so breit, so dass Fahrzeuge seitlich in den Deich fahren.“

Mit dem Deich und der anstehenden großen Lösung der Deichsanierung über 13 Kilometer soll sich nach dem Willen der CDU der nächste Hauptausschuss beschäftigen. Ende März beantragte die Fraktion einen Sachstand. Dabei geht es der CDU vor allem um den Abschnitt im Bereich uct in Stürzelberg und die Besitzverhältnisse. „Wir wurden von Mitgliedern des Erbentags des Deichverbandes auf diese Problematik hingewiesen“, erklärt Fraktionsvorsitzender Kai Weber den Antrag.

Die CDU will wissen, ob die Stadt Dormagen Miteigentümerin eines Teilstückes der Kaimauer von ca. 25 Metern ist, ob die Haltung der Stadt rechtlich einwandfrei geklärt ist und ob die Stadt an der Planung beteiligt war. „Ist die Stadt demzufolge verpflichtet, sich an den Kosten der Sanierung in diesem Bereich zu beteiligen und sind Mittel dafür im Haushalt eingestellt“, fragt Weber, der auch die Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Maßnahmen wissen möchte. Auf Nachfrage sagte TBD-Chef Wedowski: „Es ist richtig, dass ein rund 25 Meter – im Verhältnis zur Gesamtlänge – kurzes Stück der Hochwasserschutzanlage auf einem städtischen Grundstück verlaufen wird.“ Die technische Planung der Deichsanierung habe den bestmöglichen Hochwasserschutz im Blick – die Eigentumsverhältnisse dagegen seien rein rechtlicher Natur und würden im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt. Deichgräf Fischer verweist auf die Zeitspanne von mindestens zehn Jahren bis zum Bau: „Da muss jetzt nichts in den Haushalt eingestellt werden.“ Zudem läuft zurzeit ein Verwaltungsgericht-Verfahren, um feststellen, ob GEA und nicht der Deichverband der Hochwasserschutz-Verantwortlich ist.

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