Dormagen Chempark stört City-Pläne

Dormagen · Möglicherweise stünde das geplante Fachmarktzentrum auf dem Zuckerfabrikgelände zu nah an gefährlichen Betrieben im Chempark. Ein frisches EUGH-Urteil könnte die weiteren Planungen des Projekts gefährden.

Die Planungen für das Fachmarktzentrum auf dem ehemaligen Zuckerfabrikgelände stehen weiterhin unter keinem guten Stern. Nachdem im Juni das Gutachterbüro Dr. Jansen empfohlen hatte, den Einkaufstempel an der Europastraße kleiner zu dimensionieren, droht nun Ungemach durch die so genannte Seveso II-Richtlinie. Sie sieht einen Sicherheitsabstand von bestimmten Chemieunternehmen (so genannten Störfallbetrieben) zu öffentlichen Gebäuden und Wohnbebauung zu. Neu ist die Richtlinie zwar nicht, spätestens seit einem neuen Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGh) aus dem September 2011 aber mit bindender Wirkung.

Im Chempark Dormagen stehen mehrere solcher Störfallbetriebe, auch die neue TDI-Anlage, in der ab 2014 mit Phosgen gearbeitet werden soll, fällt darunter. Die Kommission für Anlagensicherheit empfiehlt zwar einen Sicherheitsabstand von 1500 Metern, aber: "Diese Meterzahlen sind eine Orientierung", sagt Currenta-Sprecher Benjamin Schütz. Mehrere Jahre werde es wohl dauern, bis das Urteil in deutsches Recht übertragen ist, ergänzt Sprecherin Bettina Pöhler Bis dahin muss für jede Ansiedlung ein Einzelgutachten erstellt werden. Akut wird die Problematik im Falle des Fachmarktzentrums, weil der Bebauungsplan geändert oder sogar neu aufgestellt werden muss.

Diskutiert worden ist die Problematik bereits in größerer Runde. Im Juli hat Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann mit Vertretern der Werbegemeinschaften und der IHK zusammengesessen. Andree Haack, bei der IHK Mittlerer Niederrhein zuständig für Unternehmensförderung: "Von dieser Regelung sind auch andere Kommunen betroffen." Ein Einkaufcenter in Duisburg-Hamborn stehe aus dem selben Grund auf der Kippe.

Stadtsprecher Harald Schlimgen: Ob dies Auswirkungen auf das geplante Fachmarktzentrum hat, werde — vorbehaltlich der Entscheidung des Planungsausschusses — im Rahmen des anstehenden Bauleitplanverfahrens geprüft. Der Investor sei darüber ebenfalls informiert. Unklar ist auch, wer für die Einzelgutachten zur Kasse gebeten wird: "Gibt es einen Vorhabenträger? Muss die Stadt zahlen? Hat Bayer eine Verpflichtung?" — all das müsse geprüft werden, sagt Stadtplaner Gregor Nachtwey. Im Gegensatz zum Abstandserlass NRW sei die Auslegung von Seveso II zudem nicht sehr scharf. Es ist nicht möglich, um das betroffene Areal mit dem Zirkel einen Kreis zu ziehen. Faktoren wie die Windrichtung können eine Rolle spielen. Die gute Nachricht: Andere Areale im Stadtgebiet seien von ähnlichen Problemen nicht betroffen.

Investor Redos war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

(NGZ)
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