Kitas in Dormagen CDU für eine rückwirkende Erstattung von Kita-Beitrag

Dormagen · Die Geschwisterkindregelung wurden Ende 2018 zugunsten der Eltern geändert.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Information, ob rückwirkend für die vergangenen Jahre Beitragserstattungen an Eltern im Rahmen der geänderten Geschwisterkindregelung ergangen sind oder noch ausstehen. „Wir halten es für rechtens und legitim, dass die Betroffenen auch rückwirkend nach der neuen Regelung eingestuft werden und gegebenenfalls die Rückerstattung ausgezahlt bekommen“, erklären Anissa Saysay, Sachkundige Bürgerin, und Jo Deußen, Jugendhilfeausschuss-Vorsitzender.

Besucht mehr als ein Kind einer in Dormagen lebenden Familie gleichzeitig eine Kita oder die OGS, so entfallen grundsätzlich die Elternbeiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Bei unterschiedlich hohen Beträgen ist nur der höhere zu zahlen. Die Geschwisterkindregelung der Stadt Dormagen musste Ende 2018 neu geregelt werden, da die Stadt in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf unterlegen war. Gemäß Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind Kinder, deren Tagesbetreuung beitragsfrei ist, so zu berücksichtigen, als ob für sie ein Elternbeitrag zu leisten wäre. Andernfalls würden die Eltern nicht von der Beitragsbefreiung im dritten Kindergartenjahr profitieren.

Die Ausschussmitglieder hatten die Beitragssatzung für Kinderbetreuung bereits im November 2018  geändert, um eine „Ungerechtigkeit“ auszuräumen, wie der stellvertretende Ausschussvorsitzende Michael Dries (SPD) damals ausführte: „Wenn ein Kind vom Beitrag befreit ist und für das zweite, jüngere Kind ein deutlich höherer Beitrag berechnet wird, muss bisher der höhere bezahlt werden“, wies er darauf hin, dass die Eltern dadurch keinen Nutzen von der Beitragsbefreiung für das ältere Kind hätten. Nun wird der Differenzbetrag berechnet, wie es der Rhein-Kreis auch handhabt.

(cw-)
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