Dormagen Bürgerbegehren: IG sorgt sich um Klagefrist vor Gericht

Dormagen · Die Interessengemeinschaft (IG) Nievenheim sorgt sich um ihre geplante Klage gegen den Ratsbeschluss zum Bürgerbegehren für den Erhalt des Hallenbads Nievenheim. "Wir haben noch immer keine offizielle Mitteilung von der Stadt über den Beschluss der angeblichen Rechtswidrigkeit bekommen", sagt Sprecher Reiner Blödgen. Weil daran Fristen hängen würden, so sagt er, habe er eine entsprechende E-Mail an Bürgermeister Erik Lierenfeld geschickt und um Informationen gebeten. Ebenso habe man von der Stadt nichts Offizielles von der Überprüfung der eingereichten Unterschriften gehört. Die Ratssitzung liegt drei Wochen zurück, die IG will beim Verwaltungsgericht Klage einreichen.

Bürgermeister Lierenfeld beruhigt: "Sobald das Protokoll der Ratssitzung an alle Ratsmitglieder verschickt wurde, wird der entsprechende Bescheid an die Bürgerinitiative verschickt. Voraussichtlich wird dies Ende dieser Woche, Anfang nächster Woche sein. Für die BI ergibt sich daraus aber kein Nachteil. Erst mit der Zustellung des Bescheides läuft die Rechtsmittelfrist für die Klage." Das dürfte für die Initiative ausreichend sein, denn sie hat einige Vorbereitungen bereits getroffen. In einem Gespräch bei einem Verwaltungsjuristen sei Hoffnung darauf gemacht worden, mit einer Klage vor Gericht erfolgreich sein zu können. Der Stadtrat hatte Mitte vergangenen Monats mit großer Mehrheit das Bürgerbegehren für rechtlich unzulässig erklärt, weil die Frist zur Einreichung des Bürgerbegehrens längst abgelaufen ist. Die Haltung der Verwaltung wurde von einem Juristen in einer mehrseitigen Stellungnahme unterstützt. In der Folge war eine inhaltliche Auseinandersetzung über das Anliegen der Initiative nicht mehr notwendig. IG-Sprecher Blödgen erklärte gestern, dass die Klage formuliert, aber noch nicht bei Gericht eingereicht sei. Darüber hinaus laufe die Spendensammlung unter den über 7000 Unterstützern mit gutem Erfolg. "Sonst könnten wir uns die Klage auch nicht leisten."

(schum)
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