Dormagen Brandgefahr: Feuerwerk in Zons eingeschränkt

Dormagen · Der Anblick leuchtender Funken am Himmel lässt viele Zonser nicht entzückt "Ah" und "Oh", sondern eher "Buh" rufen. Die Anwohner der historischen Altstadt sind genervt von der ständigen Knallerei der Feuerwerke, die im Sommer jedes Wochenende abgebrannt wurden, und befürchten Brandgefahr für ihre Häuser.

 Zonser Altstadt-Bewohner klagen über zu viel Feuerwerk.

Zonser Altstadt-Bewohner klagen über zu viel Feuerwerk.

Foto: L. berns

Daher hat das Ordnungsamt nun einen Kompromiss erarbeitet: "Nur noch in Ausnahmefällen erteilt die Stadt Genehmigungen für Feuerwerke in Zons", sagt Stadtsprecher Harald Schlimgen. Die Gaststätten wurden vom Ordnungsamt per Brief über die Genehmigungspflicht informiert. Zum Schutz der Anwohner der Zonser Altstadt vor unangemessener Lärmbelästigung dürfen diese Feuerwerke ab jetzt nur noch auch dem Parkplatz am Herrenweg abgebrannt werden. "Das ist eine Regelung, die wir ausprobieren", sagt Schlimgen.

Das Abbrennen von Feuerwerken in Zons hat in den vergangenen Wochen überhand genommen, wie Anwohner beim Forum Zons der CDU im September bemängelten: Im Spätsommer sei praktisch keine Familienfeier ohne Feuerwerk ausgekommen, jedes Wochenende knallte es in Zons. CDU-Stadträtin Anja Wingerath betont: "Neben der Lärmbelästigung wurden auch konkrete Gefahren etwa für Fachwerkhäuser durch das Abbrennen von Pyrotechnik befürchtet."

CDU-Fraktionschef Wiljo Wimmer hatte darauf verweisen, dass das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe von Fachwerk- und Reethäusern seit 2009 verboten sei: "Feuerwerke müssen genehmigt werden. Ein Wirt kann sich nicht mit Verweis auf die Gäste aus der Verantwortung stehlen."

Nun ist auch Anja Wingerath, die in Zons wohnt, mit dem Kompromiss zufrieden: "Ich freue mich, dass die Verwaltung die im Forum artikulierten Ängste der Altstadtbewohner ernst genommen hat." Natürlich hätten die Zonser Verständnis dafür, dass jeder seine Hochzeit möglichst feierlich begehen möchte. Der Kompromiss sei tragfähig.

(NGZ/rl)
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