Dormagen Bodenproben sind unbedenklich

Dormagen · Dormagen Die Untersuchungsergebnisse der Boden- und Pflanzenproben nach dem Ineos-Großbrand liegen vor. Das teilte die Bezirksregierung Köln jetzt mit. Nach Bewertung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und die Bezirksregierung Köln können im Umfeld des Chemiewerks keine Belastungen durch Acrylnitril in Boden und Pflanzen nachgewiesen werden.

Luftaufnahmen vom Großbrand
6 Bilder

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Dormagen Die Untersuchungsergebnisse der Boden- und Pflanzenproben nach dem Ineos-Großbrand liegen vor. Das teilte die Bezirksregierung Köln jetzt mit. Nach Bewertung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und die Bezirksregierung Köln können im Umfeld des Chemiewerks keine Belastungen durch Acrylnitril in Boden und Pflanzen nachgewiesen werden.

Auf Acrylnitril untersucht wurden insgesamt 15 Pflanzen- und 20 Bodenproben, die durch die Landwirtschaftskammer und ein unabhängiges Institut an 20 Standorten im Umfeld der Schadensstelle genommen wurden, insbesondere in den Abwindbereichen im Süden und Südosten (Worringen, Roggendorf und Chorweiler). Die Proben wurden in der Mehrzahl am 26. März an besonders sensiblen Punkten genommen (Kindertagesstätten, Schulen und Sportplätzen), aber auch auf Äckern und Grünflächen. Gemessen wurde in bis zu zehn Zentimeter Tiefe. Die Orte der Probenahmen wurden anhand der Windverhältnisse während des Brandes ausgewählt.

Die vorgelegten Analysenergebnisse liegen in allen Fällen unterhalb der Nachweisgrenze, das heißt die Substanz Acrylnitril kann weder in den Pflanzen noch im Boden nachgewiesen werden.

Zu den Luftmessungen: Die Ergebnisse der Luftmessungen werden zur Zeit noch abschließend ausgewertet. Nach heutigem Stand geben die Messwerte keinen Anlass zu der Vermutung, dass eine Gefahr für die Bevölkerung bestanden hat. Zwar sind im Verlaufe des Schadensereignisses auch drei Messwerte der Feuerwehr bekannt geworden, die im Bereich von über 10 ppm liegen. Aber nur aus mehreren Messwerten kann die Schadstoffbelastung, der eine einzelne Person ausgesetzt ist, abgeschätzt werden. Erst dieser gemittelte Wert sei sinnvoll für eine Bewertung heranzuziehen, so die Bezirksregierung

(NGZ)
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