Beerdigungen in Dormagen Vorgaben für Beisetzungen gelockert

Dormagen · Keine Einschränkungen mehr für die offenen Hallen in Delhoven und Hackenbroich. Die Vorgaben wurden insgesamt gelockert, aber die Begrenzung der Personenzahl für die Trauerhallen bleibt nocht.

 Auf den Friedhöfen in den Dormagener Ortsteilen gibt es für Angehörige weitere Erleichterungen.

Auf den Friedhöfen in den Dormagener Ortsteilen gibt es für Angehörige weitere Erleichterungen.

Foto: Carina Wernig

Zu dem Kreis von Menschen, die sich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders betroffen fühlen, gehören die Angehörigen von Verstorbenen. Der Kreis derer, die in der Trauerhalle und an der Grabstelle Abschied nehmen konnten, war stark eingeschränkt. Jetzt gibt es deutliche Lockerungen. Das geht aus den Informationen hervor, die der Fachbereich Friedhöfe innerhalb der städtischen Tochter Eigenbetriebe an die Pfarrgemeinden und die ortsansässigen Bestatter geschickt hat.

Eine wesentliche Veränderung ist, dass die Trauerhalle in Zons wieder nutzbar ist. Hinzu kommt, dass die Nutzung der offenen Aussegnungshallen in Delhoven und Hackenbroich ohne Einschränkung möglich ist, wie Markus Schick von der Friedhofsverwaltung schreibt. Als eine Erleichterung dürften die Verantwortlichen vor Ort, also Kirchengemeinden bzw. Bestattungsunternehmen, empfinden, dass die Rückverfolgbarkeit der an der Trauerfeier teilnehmenden Gäste nur noch für die Trauerhallen gilt  – also für geschlossene Räume. Dies müsse jedoch laut Corona-Schutzverordnung sichergestellt werden.

Die Stadt weist darauf hin, dass die Beschränkung der Personenzahl in den jeweiligen Trauerhallen im Stadtgebiet weiterhin besteht. Das sieht in den Ortsteilen konkret so aus: Nievenheim 16 Personen, Dormagen 15, Zons 8, Zonser Heide 6, Stürzelberg 6, Gohr 4, Straberg 4, Delhoven 6 und Hackenbroich 6. Grundlage dafür ist die Festsetzung, dass nur eine Person auf einem Quadratmeter Nutzfläche in den Hallen anwesend sein darf.

Die Stadt hatte zu Beginn der Corona-Krise schnell reagiert. Den Angehörigen wurde nahe gelegt, die Trauerfeier und Beisetzung mit höchstens zehn Personen zu bestreiten. Wichtig war der Stadt, „mit Fingerspitzengefühl und Sensibilität“ vorzugehen. Sie bot die Möglichkeit, eine Urnen-Bestattung zeitlich verschieben, bis die Krisensituation überstanden und eine Beisetzung ohne solche Beschränkungen wieder möglich sei. Es sollte eine Situation geschaffen werden, die der schwierigen Lage gerecht wird.

(schum)
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