Gebühren in Dormagen Stadt kommt Gastronomie entgegen

Dormagen · Die Gebühren für die Außengastronomie in Dormagen fallen in diesem Jahr erneut weg. Gastronomen und die Dehoga befürworten die Entscheidung.

 Die Außengastronomie spielt in Dormagen eine große Rolle.  	Foto: CW

Die Außengastronomie spielt in Dormagen eine große Rolle. Foto: CW

Foto: Carina Wernig

Noch immer ist für die Gastronomie in Dormagen noch nicht wieder alles „in Butter“. Personalausfälle, teils ausbleibende Gäste und weiterhin anhaltende Kontrollen machen den Inhabern zu schaffen. Um die Gastronomen zu unterstützen, hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Dormagen daher „aufgrund der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Situation“ der Gastronomiebetriebe entschieden, auch im Jahr 2022 auf die Gebühren für die Außengastronomie zu verzichten. Dadurch sollen Gastronomen sowie Gewerbetreibende entlastet werden. Bereits in den beiden Vorjahren hatte die Stadt die Beiträge ausgesetzt.

„Die meisten Gastronomiebetriebe haben nach wie vor mit starken Umsatzeinbußen zu kämpfen. Eine Rückkehr zur Normalität ist immer noch nicht absehbar. Deshalb war für uns die Entscheidung schnell klar, unsere Gastronominnen und Gastronomen auch in diesem Jahr zu unterstützen“, sagt Stadtkämmerer Torsten Spillmann. Nach aktueller Berechnung verzichtet die Verwaltung zur Unterstützung der Gastronomiebetriebe auf Gebühren in Höhe von rund 57.000 Euro. Der Fachbereich für Ordnung und Sicherheit fügt jedoch hinzu, dass trotz der Befreiung von den Gebühren eine Erlaubnis für die Nutzung der öffentlichen Flächen notwendig ist.

Vorteile durch diese Einsparung haben dabei insbesondere Gastronomen auf der Kölner Straße. Der beliebte „Ratskeller“ zeigt sich dankbar gegenüber der Stadt. „Das ist eine große Erleichterung für uns, wir sind der Stadt sehr dankbar. Wir können die Terrasse wieder vergrößern und können somit mehr Gäste bewirten“, heißt es in einem Statement. „Durch das städtische Entgegenkommen, weiter auf den Rathausplatz auszubauen, haben wir in dieser Zeit die Möglichkeit, nicht nur unsere kleine Terrasse zu nutzen, sondern wirklich auszubauen. Das hilft uns ungemein, dass uns die Gebühren erlassen werden. Durch die Außengastronomie und diese Ersparnis haben wir die Möglichkeit, finanziell zumindest einen Teil unserer Verluste der vergangenen Zeit wieder auszugleichen.“

Auch der DEHOGA Bundesverband begrüßt das Entgegenkommen der Kommunen: „In der schwersten Krise der Branche mit insgesamt neun Monaten Lockdown haben viele Kommunen den Betrieben die Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Flächen (Sondernutzung) gebührenfrei erteilt. Diese Unterstützung ist ein wichtiges, wertvolles und mutmachendes Signal für Betriebe wie Gäste. Eine flächendeckende, zügige und einheitliche Genehmigungspraxis in den Kommunen kann den Betrieben helfen, möglichst viele Gäste unter den aktuellen Bedingungen zu bewirten und somit einen wirtschaftlichen Betrieb aufrechtzuerhalten.“

(kiba)
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