Dormagen Ausschuss beschließt Römerfeld-Planung

Dormagen · Die Planungspolitiker lieferten sich eine heftige Debatte über einen Bebauungsplan in Zons, der nach jahrelangem Streit samt gerichtlicher Auseinandersetzung jetzt endlich umgesetzt werden soll. Sogar von "Unrecht" war die Rede.

 Seit Jahren gibt es um ein Wegegrundstück am Römerfeld Streit. Eine einvernehmliche Lösung gibt es nicht. Der Ausschuss beschloss jetzt die Satzung.

Seit Jahren gibt es um ein Wegegrundstück am Römerfeld Streit. Eine einvernehmliche Lösung gibt es nicht. Der Ausschuss beschloss jetzt die Satzung.

Foto: H. Jazyk

Der Planungs- und Umweltausschuss hat am Donnerstag den Bebauungsplan "Nördlich der Parkstraße" beschlossen und den Satzungsbeschluss herbeigeführt. Was so lapidar klingt birgt gehörigen Zündstoff. Das zeigte zum einen die lange Diskussion mit dem Abstimmungsergebnis, bei dem SPD, Zentrum und BfD gegen das Vorhaben stimmten. Aber auch das große Interesse von Anwohnern des Wohnviertels. Sie verließen eher resigniert den Ratssaal.

Die Planungsverwaltung legte am Donnerstag die zwölfte Änderung dieses Bebauungsplans vor. Das war notwendig geworden, nachdem die elfte Änderung, die zum Satzungsbeschluss führen sollte, im Oktober 2010 vom Oberverwaltungsgericht Münster für nichtig erklärt worden war.

Die Stadt hatte damals einen groben formalen Fehler durch eine öffentliche Bekanntmachung per Aushang in der Sparkassenpassage begangen. Darin sah das Gericht einen beachtlichen Mangel. In der Ausschuss-Diskussion wiesen Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann und Stadtplaner Gregor Nachtwey darauf hin, dass das Gericht den B-Plan lediglich formal, aber nicht inhaltlich beanstandet hatte.

Die Stadt hat 2007 eine Wegefläche am Römerfeld verkauft. Früher führte eine Einbahnstraße von der Deichstraße durch das mit einer Mauer umschlossene Wohngebiet und über eine Feuerwehrnotzufahrt zurück zur Parkstraße. Bei der Stadt herrschte die Erkenntnis, dass die betroffene, 22 Meter lange und 4,5 Meter breite Wegefläche "Am Römerfeld" nicht entsprechend der ihr zugedachten Bestimmung genutzt wurde. Um den Anteil versiegelter Flächen möglichst gering zu halten, ging sie auf das Kaufangebot eines Anwohners ein.

Damit fiel die Fläche als Durchgang für Fußgänger weg. Anwohner sprechen von einer "Gefälligkeitsplanung", da sie nicht für eine städtebauliche Entwicklung notwendig sei. In einem Schreiben Ende Januar kritisiert der Düsseldorfer Fachanwalt Karl-Heinz Bortloff, die jetzt vorliegende zwölfte Änderung diene nur dazu "bereits geschaffene Fakten zu legitimieren". Die Eigentumsübertragung habe bereits stattgefunden, obwohl das Teilstück der Straße "bisher nicht einmal straßenrechtlich entwidmet worden ist". Das OVG habe, so Bortloff, in seinem Urteil festgestellt, dass die schlechtere Erreichbarkeit der weiter hinten liegenden Grundstücke insbesondere in Notfällen nicht auszuschließen sei.

Die Politik reagierte im Ausschuss sehr irritiert. Am deutlichsten formulierte es Heinz Jendrny (SPD): "Mein Vertrauen in Teile der Verwaltung ist drastisch gestört." Diese Vorlage könne man so nicht beschließen. Dr. Dietrich Krueger (BfD) sprach von "Unrecht, was hier geschehen ist. Der Rat hat sich damals bei seiner Entscheidung manipulieren lassen". Auf der Grundlage "eines ungültigen Bebauungsplans ist der Verkauf getätigt worden", sagte Joachm Woitzik (Zentrum). Er forderte die Bestellung eines unabhängigen Gutachters. "Ich möchte Rechtssicherheit darüber haben, ob der Kauf nicht rückabgewickelt werden kann." Laut Bürgermeister Hoffmann besteht diese Möglichkeit nicht. "Es gibt keine Chance, den alten Zustand wieder herzustellen." Mit Stimmen der Jamaika-Koalition wurde dann der Satzungsbeschluss gefasst.

(NGZ/rl)
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