Attacke auf Callgirl in Dormagen Revision abgewiesen – „Prostituierten-Mörder“ bleibt in Haft

Dormagen · Vor neun Jahren tötete der Dormagener eine Prostituierte und wurde verurteilt. Nach seiner Freilassung wiederholte er die Tat beinahe im vergangenen Jahr. Gegen die daraufhin verhängte Haftstrafe und Sicherungsverwahrung legte er Revision ein - erfolglos.

 Anfang des Jahres wurde der Täter im Gericht verurteilt. Er muss weiterhin im Gefängnis bleiben. Die Revision wurde abgelehnt.

Anfang des Jahres wurde der Täter im Gericht verurteilt. Er muss weiterhin im Gefängnis bleiben. Die Revision wurde abgelehnt.

Foto: Marc Pesch

Der sogenannte „Prostituierten-Mörder von Dormagen“ muss vermutlich bis an sein Lebensende im Gefängnis bleiben. Der frühere Schüler des Bettina von Arnim-Gymnasiums war im März dieses Jahres für einen Angriff auf ein Callgirl Kostenpflichtiger Inhalt zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Dagegen hatte der 51-Jährige Revision eingelegt – ohne Erfolg.