Dormagen A57-Brand: Täterfrage bleibt noch offen

Dormagen · Prozess gegen elf Angeklagte wegen diverser Delikte. Es gibt den Verdacht, dass einer mit der Brandstiftung zu tun hat.

 Die Anwälte (mit ihren angeklagten Mandanten) vor Prozessbeginn, v. r.: Wiljo Wimmer, Markus Lausman, Norbert Blinken, Thomas Merbeck, Dr. Daniela Leyhausen, Frank Rösgen.

Die Anwälte (mit ihren angeklagten Mandanten) vor Prozessbeginn, v. r.: Wiljo Wimmer, Markus Lausman, Norbert Blinken, Thomas Merbeck, Dr. Daniela Leyhausen, Frank Rösgen.

Foto: Pesch, Marc

Obwohl es Freitag am Neusser Amtsgericht um eine Vielzahl erheblicher Straftaten ging, interessierte im Verfahren gegen insgesamt elf Jungen und Mädchen aus Dormagen eigentlich nur ein Thema: Das Feuer unter der Autobahnbahnbrücke der A57 bei Nievenheim. Denn: Gleich mehrere der Angeklagten im Alter zwischen 16 und 21 Jahren standen in den vergangenen knapp anderthalb Jahren auch im Verdacht, für den Brand verantwortlich zu sein. Trotz intensiver Nachfragen von Richter Heiner Cöllen konnte die Frage nach dem oder den Tätern aber auch Freitag nicht geklärt werden. "Das ist bedauerlich, dass es bei den Angeklagten dazu keine Erinnerung gibt", zog Cöllen nach der Befragung zu Beginn des Verfahrens ein Zwischenfazit, "vielleicht gehen die Beteiligten in den nächsten Tagen noch einmal in sich."

Aussagen der Angeklagten deuten darauf hin, dass irgendjemand aus der Gruppe oder deren Umfeld tatsächlich mit dem Brand zu tun hat, der im Februar 2012 auf der A 57 einen Massenunfall mit einem Toten ausgelöst hatte. So erklärte einer der Angeklagten Freitag, er habe in Horrem ein Gespräch mitbekommen, in dem das Feuer Thema gewesen sei. Einer habe sogar Fotos von dem Brand auf seinem Handy, erklärte der Jugendliche. Mehr dazu könne er allerdings nicht sagen.

Ein anderer Angeklagter dagegen behauptete, ein solches Gespräch habe es nie gegeben— - sein "Kumpel" habe da offenbar etwas falsch verstanden. Und auch ein neuer anonymer Brief kam zur Sprache. Darin hatte der Verfasser einen der elf Angeklagten als Täter benannt: Peter D. (Name geändert) soll demnach für den Brand verantwortlich sein. D. musste sich bereits wegen Brandstiftung vor Gericht verantworten. Er verweigerte Freitag eine Befragung durch das Gericht. "Mein Mandant wird sich auf Fragen des Richters nicht äußern", so sein Anwalt Wiljo Wimmer. "Wenn jemand in einem anonymen Schreiben den Namen eines angeblichen Täters nennt, sind das aus meiner Sicht nur Mutmaßungen und Fantasien, aber nichts Reales."

Während im Hinblick auf eine mögliche Beteiligung an der Brandstiftung die Erinnerungen äußerst dünn gesät waren, räumten einige Angeklagten andere Vorwürfe ein. Mehr als ein halbes Dutzend Jungen gab zu, zwei Tage vor dem Feuer in Dormagen auf der Gneisenaustraße einen VW Bus gestohlen und das Fahrzeug anschließend für Spritztouren vor allem auf dem Parkplatz des Horremer Sportplatzes genutzt zu haben. In der Brandnacht fuhren die Jugendlichen dann mit dem VW Bus nach Nievenheim, wo sie "Am Kohnacker" einen Unfall verursachten und türmten. "Weil dieser Unfall zeitlich und räumlich in direkter Nähe zu dem Brand unter der Autobahn geschehen ist, vermuten wir, dass die Jugendlichen auch etwas mit dem Feuer zu tun haben könnten", so Staatsanwalt Oliver Röding.

Weil die Beteiligung von zwei Angeklagten an den vorgeworfenen Taten äußerst gering war, verhängte das Gericht gegen einen der beiden eine Verwarnung, gegen den anderen stellte es den Prozess ein. Ein weiterer Jugendlicher wurde wegen Drogenhandels und Fahren ohne Führerschein zu 18 Monaten Haft verurteilt. Falls er sich im nächsten halben Jahr nichts zu Schulden kommen lässt, soll die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Gegen die übrigen acht Beschuldigten wird der Prozess am 4. Juni fortgesetzt.

(url/EW)
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