Dormagen 560 Tonnen Streusalz liegen bereit

Dormagen · Winterdienst-Bereitschaft prüft bei Schnee und Eis die Straßenbeschaffenheit.

 Karl-Heinz Böckamp, Gottfried Koch (r.) 2014 auf Streusalz-Berg.

Karl-Heinz Böckamp, Gottfried Koch (r.) 2014 auf Streusalz-Berg.

Foto: LH

Wenn nach dem Nebel nun bald der Frost über Dormagen zieht, ist die Stadt Dormagen gut vorbereitet: Insgesamt 560 Tonnen Streusalz liegen für den Winterdienst-Einsatz bereit. Das erklärte gestern Frank Schüller vom Baubetriebshof der Technischen Betriebe Dormagen (TBD): "Unsere Lager sind randvoll mit 300 Tonnen Streusalz, dazu kommen noch 260 Tonnen, die zusätzlich auf Abruf bereitgehalten werden." Damit werden innerörtliche Straßen und Gehwege mit Maschinen und per Hand gestreut - außerhalb der Ortschaften räumt der Winterdienst des Landesbetriebs Straßen NRW.

Grundsätzlich geht die Winterdienst-Saison der TBD vom 1. November bis 28. Februar, nächstes Jahr bis 29. Februar. "Allerdings reagieren wir natürlich auch, wenn Eis und Schnee im Oktober oder März angesagt sind", betont Bernd Lewerenz, Leiter des Baubetriebshofes. Je nach Wettervorhersage, die ein Fachdienst auswertet, wird bei drohendem Schnee und Eis eine Winterdienst-Bereitschaft eingerichtet. "Dann fährt um 4 Uhr ein Mitarbeiter die Straßen ab und entscheidet, ob der Winterdienst ausrückt", erläutert Lewerenz. Per Pieper werden die eingeteilten Winterdienstler informiert, so dass sie ab spätestens 5 Uhr die Straßen von Schnee und Eis befreien können. "Dabei kombinieren wir den Einsatz der Großfahrzeuge und die Handstreuung je nach Beschaffenheit der Straßen", erklärt der Baubetriebshof-Leiter.

Das Ziel: Zwischen 7 und 20 Uhr halten die TBD-Mitarbeiter die Straßen in verkehrssicherem Zustand. Wenn es erst in den späten Morgenstunden schneit, kann sich der Räum- und Streueinsatz verzögern. Priorität haben Fußgängerüberwege, Hauptverkehrsstraßen und Straßen, auf denen Busse fahren.

Grundstückseigentümer müssen sicherstellen, dass Gehwege von Schnee und Eis befreit sind. Bei Glätte ist mit abstumpfenden (Sand, Granulat) oder auftauenden Stoffen (Salz) zu streuen. Gehwege mit Bäumen, angrenzendem Grün und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Mitteln bestreut werden.

(NGZ)
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