2G-Regel fällt weg Einzelhandel in Dormagen atmet auf

Dormagen · Das Aus der 2G-Regel im Einzelhandel bedeutet für die Ladeninhaber eine große Erleichterung. Die Kontrollen fallen weg. Die Einzelhändler in Dormagen blicken optimistisch in die Zukunft.

 Nach und nach wird die Kölner Straße immer belebter. 

Nach und nach wird die Kölner Straße immer belebter. 

Foto: Georg Salzburg (salz)

Die Freude der örtlichen Einzelhändler ist deutlich spürbar, seit diesem Wochenende entfallen die Zugangsbeschränkungen und jegliche Kontrollen für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen. Die aufwendigen Kontrollen der Impfnachweise fallen weg, auch ungeimpfte Personen erhalten Zutritt zu den Geschäften. Nach einer harten Zeit mit durchaus eingeschränkten Umsätzen heißt es nun vorerst „aufatmen“ für den Einzelhandel.

Stellvertretend für die City-Offensive Dormagen (CiDo) erklärt Carola Bley: „Wie begrüßen es natürlich sehr, dass man jetzt wieder ohne Einschränkungen einkaufen gehen kann. Es ist durchaus sinnvoll und gerechtfertigt, denn der Einzelhandel ist nachweislich kein Pandemietreiber. Die Erleichterung ist groß und wir rechnen damit, dass die Stadt im Frühling auch wieder gut besucht ist.“ Auch die Einzelhändler sprechen sich für den Wegfall der Maßnahmen aus.

„Wir empfinden das natürlich sehr positiv. Wir haben gleich am Samstag gemerkt, dass es voller wurde. Dennoch ist es noch nicht wie vorher, die Menschen sind immer noch vorsichtig. Wir warten jetzt nochmal ab, sind aber vorerst glücklich. Wir warten nun darauf, dass auch die letzten Restriktionen fallen und blicken optimistisch in die Zukunft“, sagt Hans Dieter Lehnhoff, Geschäftsführer des Ringcenters. Er führt aus: „Der Einzelhandel musste in den vergangenen Monaten viel leisten. Es war ein deutlich erhöhter Aufwand, doch jetzt geht es einen Schritt in die richtige Richtung und wir sehen ein Licht am Ende des Tunnels. Wir hoffen, so ergeht es bald auch der Gastronomie.“ Auch „Ropina“-Inhaber Rolf Ladermann zeigt sich erleichtert: „Die Kontrollen waren für uns eine große Belastung, man hat durchaus gemerkt, dass die Kunden und Kundinnen sich zurückgehalten haben. Wir hatten dauerhaft jemanden an der Tür stehen, das macht sich natürlich bemerkbar. Dennoch sind wir jetzt froh und sind bisher auch gut durchgekommen.“

Marina Vogel ist Inhaberin des Schuhladens „Punkt 1“ in der Rathaus-Galerie, sie sagt: „Es ist wirklich spürbar, dass die Maßnahmen jetzt wegfallen. Die Leute können endlich wieder entspannt bummeln. Dadurch, dass sie bisher immer die Nachweise zeigen mussten, überlegten sie natürlich zwei Mal, ob sie den Laden betreten. Dieser Stress fällt sowohl vom Kunden, als auch von den Ladenbesitzern ab.“ Gleich am Wochenende sei ihr Geschäft bessr gesucht gewesen: „Es ist ein tolles Gefühl. Ich habe immer noch die besonders harten Zeiten vor Augen, ich bin jetzt einfach glücklich und blicke optimistisch auf das Frühlingsgeschäft.“ Doch laut Vogel wisse noch nicht jeder über die neuen Maßnahmen Bescheid: „Viele stehen immer noch vorne an der Tür und warten darauf, dass ich sie kontrolliere. Die Unsicherheit ist durchaus spürbar.“

Eine kurze Umfrage in der Innenstadt macht dann auch deutlich, was die potenziellen Kundinnen und Kunden vom Wegfall der Nachweispflicht halten – die Ansichten gehen durchaus auseinander. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich dadurch viel ändert. Wenn ich etwas kaufen will, dann ist es mir auch nicht zu müßig meinen Nachweis vorzuzeigen, so sehe ich das als Kundin. Für die Einzelhändler hingegen denke ich, dass es durchaus eine Erleichterung ist“, sagt Birgit Baier. Jacqueline L. zeigt sich hingegen erfreut: „Ich finde das super, da macht das Einkaufen gleich viel mehr Spaß. Mich hat das schon gestört, auch wenn ich etwas schönes im Schaufenster gesehen habe, habe ich durchaus zwei Mal überlegt, ob ich das Geschäft jetzt wirklich betrete.“

Trotz dessen, dass Zugangsbeschränkungen und Kontrollen entfallen, herrscht weiterhin Maskenpflicht. Das Tragen einer medizinischen Maske bleibt verpflichtend, eine FFP2-Maske wird empfohlen. Die Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstellbereichen im Freien, z.B. an Ständen und Kassenhäuschen, entfällt.

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