Dormagen 21-jähriger Dormagener wegen versuchten Totschlags in Haft

Dormagen · Nach einem zunächst als gefährliche Körperverletzung eingestuften Delikt in der Düsseldorfer Altstadt ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei jetzt wegen versuchten Totschlags gegen einen 21-jährigen Mann aus Dormagen. Das teilte die Polizei gestern mit. Zuvor war beim zuständigen Kriminalkommissariat 11 in Düsseldorf eine Mordkommission ("MK Wibbel") eingerichtet worden. Der Beschuldigte, der einen 38-Jährigen schwer verletzt haben soll, sitzt zurzeit in Untersuchungshaft. Am Mittwoch hatte sich der junge Dormagener mit seinem Anwalt bei der Polizei gestellt. Er schweigt zu den Vorwürfen. Die Ermittlungen, auch zu möglichen Tatbeteiligungen weiterer Personen, dauern an.

Nach den bisherigen Erkenntnissen der Ermittler war zur Tatzeit am Sonntag, 18. Oktober, gegen 2 Uhr das 38-jährige Opfer aus Solingen mit Begleitern in der Düsseldorfer Altstadt unterwegs gewesen, als die Gruppe in der Schneider-Wibbel-Gasse (Ecke Bolkerstraße) in Streit mit einer anderen Personengruppe geraten war. Es entwickelte sich eine körperliche Auseinandersetzung, in deren Verlauf das Opfer zu Boden stürzte. Der 21-jährige Hauptbeschuldigte soll dann nach Zeugenangaben auf den am Boden liegenden 38-Jährigen eingetreten haben. Angeblich war der Dormagener bei der Auseinandersetzung außerordentlich brutal vorgegangen: Er soll den Solinger mehrfach gezielt gegen den Kopf getreten haben. Anschließend soll sich der Schläger mit seinen Begleitern vom Tatort entfernt haben. Das Opfer wurde in ein Krankenhaus gebracht. Mittlerweile ist der Solinger aber wieder zu Hause.

Polizei und Rettungsdienste waren unterdessen schnell vor Ort, und die Tatbeteiligten konnten ermittelt und festgehalten werden. Die anschließenden Zeugenbefragungen sowie die gründliche Auswertung der Verletzungen des 38-Jährigen führten laut Polizei danach zu der rechtlichen Bewertung, dass es sich über eine gefährliche Körperverletzung hinaus um ein versuchtes Tötungsdelikt handeln könnte. Anhand der zusammengetragenen Beweise erwirkte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht den Haftbefehl wegen versuchten Totschlags.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort