Dinslaken Warnung vor illegalen Böllern

Dinslaken · Kunden sollten ausschließlich geprüfte Produkte kaufen.

 Morgen startet der Knallerverkauf für Silvester.

Morgen startet der Knallerverkauf für Silvester.

Foto: Fröhlich

Noch einen Tag müssen sich Fans des Silvesterfeuerwerks gedulden. In diesem Jahr dürfen Raketen, Batterien und Knaller offiziell vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden. Wer sich fahrlässig verhält oder gegen Gesetze und Verordnungen verstößt, muss in der Regel für den Schaden haften. Daher raten die Experten der Verbraucherzentrale, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu zünden und sich strikt an die Bedienungsanleitung zu halten.

Zudem dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden.

Die explosiven Stoffe in Feuerwerkskörpern können bei unsachgemäßer Handhabung nach dem Zünden gefährliche Verletzungen verursachen. Daher müssen sie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden. Diese Zulassung bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern dass mit Krachern und Raketen bei sachgerechter Verwendung sicher hantiert werden kann. Geprüftes Feuerwerk ist zu erkennen an der Registriernummer, dem CE-Zeichen und an der Kennnummer der Stelle, die beim Hersteller über die Qualitätssicherung wacht.

Feuerwerkskörper ohne amtlichen Segen werden häufig auf Trödelmärkten angeboten, finden sich bisweilen aber auch in Geschäften. Produkte ohne Prüfnummer stammen aus Osteuropa, Dänemark oder den Niederlanden. Einfuhr und Verkauf dieser illegalen Waren sind nach Paragraf 5 des Sprengstoffgesetzes verboten. Wer Knaller ohne Zulassung zündet, verhält sich ordnungswidrig und kann für mögliche Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden. Passiert ein Unfall, ist die Versicherung einzuschalten: Führt unsachgemäßer Umgang mit Krachern und Raketen zu dauerhaften gesundheitlichen Blessuren, zahlt die private Unfallversicherung.

Für Verletzungen anderer Personen kommt die Privathaftpflicht des Böllerfreundes auf. Fängt das eigene Haus Feuer, springt in aller Regel die Wohngebäudeversicherung ein. Brandschäden an der Inneneinrichtung trägt die Hausratversicherung. Wird ein Auto durch Brand oder Explosion einer Rakete beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung des Halters den Schaden.

(RP)
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