Bis zum 5. Mai Briefe für die Europawahl sind unterwegs

Dinslaken/Voerde/Hünxe · Dinslakener Wählerverzeichnis liegt vom 6. bis 10. Mai im Rathaus aus.

Wählerverzeichnis liegt vom 6. bis 10. Mai im Rathaus Dinslaken aus
Foto: dpa/Jörg Carstensen

In diesen Tagen sollte jeder seine Post besonders aufmerksam durchsehen. Denn aktuell flattern die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl in die Briefkästen. In den meisten Fällen hat die Deutsche Post am Niederrhein den Versand übernommen. In den Briefzentren der Deutschen Post werden Einlieferung, Sortierung und Zustellung aller Wahlbenachrichtigungen vorbereitet und durchgeführt. Ob die Wahlunterlagen dann auch tatsächlich ankommen, liege oft auch am Empfänger. Briefkästen oder Klingelschild müssten den kompletten Namen tragen, damit auch eine zuverlässige Zustellung erfolgen kann. Wahlunterlagen seien schließlich sensible Dokumente. Daher könne es vorkommen, dass die Post nicht eingeworfen wird wenn an einem Mehrfamilienhaus nur „Schmidt“ ohne Vorname steht. „Auf Verdacht stellen wir nicht zu“, so eine Sprecherin des Unternehmens.

Postsprecher Achim Gahr rät außerdem allen, in diesen Tagen die Briefe genau durchzusehen. Die Wahlbriefe seien unscheinbar, mancher könnte sie mit einer Werbesendung verwechseln und in den Papierkorb werfen. „Ziel ist es, die Zahl der Reklamationen möglichst gering zu halten“, sagt er.

Die Beachtung weiterer Tipps hilft der Deutschen Post bei der Zustellung: Namensschild an Briefkasten oder Klingel (funktionstüchtige Klingelanlage); Hausbriefkästen außen oder innen sollten zugriffsicher sein; Sammelbriefkästen oder Einwurfschlitze in Haustüren bei mehreren Wohneinheiten.

In Dinslaken sollten die Wahlbenachrichtigungen bis zum 5. Mai zugestellt sein, so die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Sollte der Brief vom kommunalen Wahlbüro dann doch ausgeblieben sein, so bleiben noch fünf Werktage, um festzustellen, ob man auch im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dieses Verzeichnis umfasst alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt und ist die Grundlage, am 26. Mai die Stimme abgeben zu können. Ganz gleich, ob persönlich im festgesetzten Wahllokal, mittels Briefwahl oder mit einem Wahlschein in einem beliebigen Wahllokal des Kreises Wesel. Das Wählerverzeichnis fürs Stadtgebiet Dinslaken liegt vom 6. bis zum 10. Mai während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Wahlbüro, Zimmer 203, Platz d’Agen 1, öffentlich aus. Wer bei der Einsichtnahme feststellt, dass er oder sie gar nicht im Wählerverzeichnis auftaucht, hat die Möglichkeit, an Ort und Stelle Einspruch einzulegen und so das Wahlrecht für die Europawahl zu sichern. Wird diese Frist verpasst, muss die Person nachweisen können, dass dies ohne eigenes Verschulden geschehen ist. Im Amtsblatt Nr. 8 der Stadt Dinslaken ist die öffentliche Bekanntmachung im Wortlaut abgedruckt. Interessierte können sich dies auf der städtischen Homepage www.dinslaken.de herunterladen und die Bestimmungen im Detail studieren. Für alle anderen bringt es die städtische Pressestelle auf eine einfache Formel: „Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann ist alles richtig. Wenn nicht, ab dem 6. Mai ins Wahlbüro gehen, das Wählerverzeichnis überprüfen und eventuell Einspruch einlegen.“ Letzte Frist für diesen Einspruch ist Freitag, 10. Mai 2019, 12 Uhr.

Briefwahlunterlagen können zum Beispiel durch Ankreuzen auf der Wahlbenachrichtigung bei der Gemeinde des Hauptwohnortes angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen bestehen aus dem Wahlschein, einem amtlichen Stimmzettel des jeweiligen Wahlkreises, einem amtlichen Stimmzettelumschlag, einem amtlichen – roten – Wahlbriefumschlag und einem ausführlichen Merkblatt für die Briefwahl. Den roten Wahlbrief abschließend in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen, fertig ist die Briefwahl.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr dem Wahlamt vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Er sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb Deutschlands nicht frankiert werden.

www.deutschepost.de/briefwahl

(hsd/zel)
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