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Dinslaken Urteil gegen Mörder ist rechtskräftig

Dinslaken · Das Urteil gegen einen 46-Jährigen aus Dinslaken wegen des Mordes 1988 an der 21 Jahre alten Kerstin Scheib im nordhessischen Neuenstein ist rechtskräftig. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Am 23. Dezember 2009 hatte die Erste Schurgerichtskammer am Landgericht Fulda den Schuldspruch verkündet und den Mann zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Dieser hatte daraufhin Revision eingelegt. "Der BGH hat den Mordvorwurf bestätigt, das Strafmaß aber auf zehn Jahre reduziert", erklärte Richter Peter Krisch gestern auf Anfrage. Im Nachhinein sei zu Gunsten des 46-Jährigen berücksichtigt worden, dass er vor längerer Zeit eine fünfjährige Haftstrafe vollständig abgesessen hat.

Das Urteil im Mordprozess hatte für Aufsehen gesorgt, zumal die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert hatte. Entsprechend war der 46-Jährige davon ausgegangen, das Weihnachtsfest in Freiheit feiern zu können. Als der Richter das Urteil verkündete, war der Angeklagte fassungslos: "Ich hoffe, Sie können das mit Ihrem Gewissen vereinbaren. Ich bin das nicht gewesen. Das muss doch hier jemand mitgekriegt haben", schleuderte er dem Gericht entgegen.

Der Mord an der 21-jährigen Kerstin Scheib blieb 20 Jahre lang ungeklärt. Die junge Frau war 1988 in einem Waldstück bei Neuenstein erschlagen aufgefunden worden. Ihren Wagen fand man später an einem Autobahnrastplatz an der Sauerlandlinie. Jahre später landeten die Ermittler bei erneuten Untersuchungen einen Treffer: Drei Spuren im Auto der Toten passten zur DNA des Dinslakeners, der seit seinem 14. Lebensjahr polizeibekannt ist und viele Jahre in Haft war. Am Tattag hatte er einen Drogenentzug in Marburg abgebrochen und wollte ohne einen Pfennig nach Wesel trampen. "Damals traf er Kerstin Scheib und wollte sich ihres Auto bemächtigen. Sie hatte keine Chance", resümierte Richter Krisch.

(RP)
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