Dinslaken Umstritten: Recht auf Ganztag

Dinslaken · Mit großen Anstrengungen bemüht sich Dinslaken den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Kita-Platz zu erfüllen. Jetzt soll auch noch das Recht auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule kommen.

Die große Koalition hat Großes vor. "Wir werden ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für alle Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ermöglichen. Wir werden deshalb einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter schaffen", haben die Regierungsparteien in Berlin in ihren Koalitionsvertrag geschrieben und treiben damit den Verantwortlichen in den Kommunen die Sorgenfalten auf die Stirn.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund jedenfalls hat schon einmal vorsorglich Alarm geschlagen und die Großkoalitionäre zu einer "realistischeren Bildungspolitik" aufgefordert. Das Recht auf Ganztagsbetreuung sei aus Sicht der Städte und Gemeinden kaum erfüllbar. Die Kommunen könnten dies inhaltlich, organisatorisch, personell und finanziell nicht leisten.

Auch in Dinslaken wächst die Nachfrage der Eltern nach Ganztagsbetreuung in den zehn Dinslakener Grundschulen. Im laufenden Schuljahr besuchen 1260 Grundschüler die Betreuung. Das sind 81 Kinder oder 6,5 Prozent mehr als im Schuljahr zuvor. Damit liegt die Teilnehmerquote für den Ganztag in Dinslaken bei 54,6 Prozent.

Diese Zahlen präsentierte die Verwaltung dem Schulausschuss in dessen Februar-Sitzung. Laut Rathaussprecher Thomas Pieperhoff reagiert die Stadt auf die steigende Nachfrage mit einem ganz pragmatischen Ansatz. "Unser Ziel ist zunächst einmal dem tatsächlichen Bedarf gerecht zu werden ", sagte Pieperhoff der Rheinischen Post. Und dabei sieht sich die Stadt zurzeit auch gut aufgestellt. Die Schulverwaltung geht deswegen auch nicht davon aus, dass die Nachfrage nach Ganztagsbetreuung in Dinslaken exorbitant in die Höhe schnellen könnte, wenn die Bundesregierung einen Rechtsanspruch für alle Grundschulkinder schaffe.

Natürlich werde die Stadt sich aber nicht verweigern können, wenn der Rechtsanspruch eingeführt werde und die Vorgaben umsetzen müssen. Das könnte dann allerdings in der Tat zu Problemen führen. Pieperhof verwies drauf, dass der Markt für Erzieher praktisch leer gefegt sei, was sich schon jetzt zeige, wenn es darum gehe, Stellen in den Kindertagesstätten zu besetzen.

Die Träger des Ganztags in den Grundschulen könnten also Schwierigkeiten bekommen, geeignetes Personal zu finden. Auch Raumprobleme müssten gelöst werden. Voraussetzung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs sei, so Pieperhoff, aber auf jeden Fall, dass der Bund die Kosten übernehmen müsse.

Damit hat der es zwar bei seiner Gesetzgebung bekanntlich bislang nicht so genau genommen, wenn er den Kommunen Aufgaben aufgebürdet hat, doch diesmal können diese darauf verweisen, dass die Regierungspartner das Prinzip, dass der bezahlt, der die Dinge veranlasst, schließlich auch in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben haben.

(RP)
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